ANHANG IV VO (EU) 2012/799

Struktur der ELER-Haushaltscodes (F109)

EINLEITUNG

Für den ELER gibt es im Eingliederungsplan des EU-Haushalts nur eine einzige Haushaltsposition, nämlich: „05040501” . Da die Haushaltscodes bis zu 15 Ziffern umfassen, können die verbleibenden 7 Ziffern zur Bezeichnung der Programme und Maßnahmen verwendet werden. Dies ermöglicht einen Abgleich der aus unterschiedlichen Quellen stammenden Daten auf Ebene von Haushaltsjahr, Zahlstelle, Maßnahme und Programm.

1.
Struktur eines haushaltscodes

Die Haushaltscodes müssen folgende Struktur aufweisen:

Die ersten 8 Ziffern sind konstant: „05040501” .

Die unmittelbar darauffolgenden 3 Ziffern bezeichnen die betreffende Maßnahme gemäß der beigefügten Liste.

Die nächste Ziffer (einstellig) kann folgende Werte annehmen (steigend mit zunehmendem Kofinanzierungssatz):

1
Region außerhalb des Konvergenzziels
2
Region im Rahmen des Konvergenzziels
3
Region in äußerster Randlage
4
Fakultative Modulation
5
Zusätzliche Förderung für Portugal
6
Zusätzliche Mittel gemäß Artikel 69 Absatz 5a der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates, Region außerhalb des Konvergenzziels
7
Zusätzliche Mittel gemäß Artikel 69 Absatz 5a der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates, Region im Rahmen des Konvergenzziels

Die darauffolgende Ziffer lautet 0 = Operationelles Programm bzw. 1 = Netzwerkprogramm.

Die letzten 2 Ziffern bezeichnen das betreffende Programm, wobei hierfür Zahlen zwischen „01” und „99” zulässig sind.

2.
Beispiel

F109 = „050405011132001” bedeutet: Haushaltsposition „05040501” (ELER), Maßnahme „113” (Vorruhestand), Region im Rahmen des Konvergenzziels ( „2” ), Operationelles Programm ( „0” ) und Programm „01” .

3.
Liste der eler-fördermassnahmen

SCHWERPUNKT 1:
VERBESSERUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
Code Maßnahme
111 Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen
112 Niederlassung von Junglandwirten
113 Vorruhestand
114 Inanspruchnahme von Beratungsdiensten
115 Aufbau von Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdiensten
121 Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe
122 Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder
123 Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse
124 Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie im Forstsektor
125 Infrastruktur im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft
126 Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen geschädigtem landwirtschaftlichen Produktionspotenzial sowie geeignete vorbeugende Aktionen
131 Einhaltung von auf Gemeinschaftsvorschriften beruhenden Normen
132 Teilnahme der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelungen
133 Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen
141 Semisubsistenz-Betriebe
142 Erzeugergemeinschaften
143 Erbringung von Beratungsdienstleistungen in der Landwirtschaft in Bulgarien und Rumänien
144 Betriebe, die sich infolge der Reform einer gemeinsamen Marktorganisation im Umstrukturierungsprozess befinden
SCHWERPUNKT 2:
VERBESSERUNG DER UMWELT UND DER LANDSCHAFT DURCH FÖRDERUNG DER LANDBEWIRTSCHAFTUNG
Code Maßnahme
211 Zahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in Berggebieten
212 Zahlungen zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind
213 Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000 sowie im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG (Wasser-RRL)
214 Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen
215 Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen
216 Beihilfen für nichtproduktive Investitionen
221 Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen
222 Ersteinrichtung von Agrarforst-Systemen auf landwirtschaftlichen Flächen
223 Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen
224 Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000
225 Zahlungen für Waldumweltmaßnahmen
226 Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials und Einführung vorbeugender Aktionen
227 Beihilfen für nichtproduktive Investitionen
SCHWERPUNKT 3:
VERBESSERUNG DER LEBENSQUALITÄT IM LÄNDLICHEN RAUM UND FÖRDERUNG DER DIVERSIFIZIERUNG DER WIRTSCHAFT
Code Maßnahme
311 Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten
312 Unternehmensgründung und -entwicklung
313 Förderung des Fremdenverkehrs
321 Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung
322 Dorferneuerung und -entwicklung
323 Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes
331 Bildungs- und Informationsmaßnahmen
341 Kompetenzentwicklung, Förderveranstaltungen und Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien
SCHWERPUNKT 4:
LEADER
Code Maßnahme
411 Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien für Wettbewerbsfähigkeit
412 Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien für Umweltschutz und Landbewirtschaftung
413 Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien für Lebensqualität und Diversifizierung
421 Durchführung von Kooperationsprojekten
431 Arbeit der lokalen Aktionsgruppe sowie Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet gemäß Artikel 59

5:
TECHNISCHE HILFE

Code Maßnahme
511 Technische Hilfe

6:
ERGÄNZUNG ZU DIREKTZAHLUNGEN FÜR BULGARIEN UND RUMÄNIEN

Code Maßnahme
611 Ergänzung zu Direktzahlungen

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