Präambel VO (EU) 2012/813

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)(1) (im Folgenden „die IPA-Verordnung” ), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die Verordnung (EG) Nr. 718/2007 der Kommission vom 12. Juli 2007 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)(2) legt ausführliche Vorschriften für die Durchführung der IPA-Verordnung fest.
(2)
Die Verordnung (EG) Nr. 718/2007 wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1292/2011 der Kommission(3) geändert, u. a. um die Vorfinanzierung zu erhöhen, die von der Kommission an die Länder, die an den Maßnahmen zur Entwicklung der Humanressourcen und des ländlichen Raums teilnehmen, ausbezahlt.
(3)
Obwohl mit der Verordnung (EU) Nr. 1292/2011 die spezifischen Vorfinanzierungsvorschriften für die Komponenten regionale Entwicklung, Entwicklung der Humanressourcen und Entwicklung des ländlichen Raums angepasst werden sollten, ist bei der Änderung von Artikel 160 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 718/2007 ein redaktioneller Fehler aufgetreten. Dieser Fehler sollte korrigiert werden.
(4)
Über die Korrektur des redaktionellen Fehlers hinaus sollten die spezifischen Vorfinanzierungsvorschriften für die Komponenten regionale Entwicklung, Entwicklung der Humanressourcen und Entwicklung des ländlichen Raums weiter angepasst und zu diesem Zweck der nunmehr überflüssige Verweis auf Artikel 42 Absatz 1 in Artikel 160 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 718/2007 gestrichen werden.
(5)
Die Bestimmungen dieser Verordnung stehen mit der Stellungnahme des IPA-Ausschusses im Einklang —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 82.

(2)

ABl. L 170 vom 29.6.2007, S. 1.

(3)

ABl. L 329 vom 13.12.2011, S. 1.

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