ANHANG I VO (EU) 2012/815

Angaben zur Identität

Spalte A Spalte B Spalte C
Feldnummer Nicht-EU-Regelung EU-Regelung
1 Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 362 der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(1) Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 369d der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer einschließlich Ländercode
2 Nationale Steuernummer, falls vorhanden
3 Name des Unternehmens Name des Unternehmens
4 Geschäftsbezeichnung(en) des Unternehmens, sofern vom Namen des Unternehmens abweichend Geschäftsbezeichnung(en) des Unternehmens, sofern vom Namen des Unternehmens abweichend
5 Vollständige Postanschrift(2) Vollständige Postanschrift(3)
6 Land, in dem der Steuerpflichtige den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat Land, in dem der Steuerpflichtige den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat, sofern nicht innerhalb der Europäischen Union
7 E-Mail-Adresse des Steuerpflichtigen E-Mail-Adresse des Steuerpflichtigen
8 Website(s) des Steuerpflichtigen, sofern vorhanden Website(s) des Steuerpflichtigen, sofern vorhanden
9 Ansprechpartner Ansprechpartner
10 Telefonnummer Telefonnummer
11 IBAN oder OBAN IBAN
12 BIC BIC
13.1 Individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n) oder, falls nicht verfügbar, vom Mitgliedstaat, in dem der Steuerpflichtige eine feste Niederlassung(4) hat (sofern vom Mitgliedstaat der Identifizierung abweichend) erteilte Steuerregisternummer(n)
14.1 Vollständige Postanschrift(en) und Geschäftsbezeichnung(en) der festen Niederlassungen(5), die sich nicht im Mitgliedstaat der Identifizierung befinden
15.1 Vom Mitgliedstaat/Von den Mitgliedstaaten für gebietsfremde Steuerpflichtige erteilte Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n)(6)
16 Elektronische Erklärung darüber, dass der Steuerpflichtige nicht in der Europäischen Union ansässig ist
17 Beginn der Inanspruchnahme der Regelung(7) Beginn der Inanspruchnahme der Regelung(8)
18 Datum des Ersuchens um Registrierung für die Regelung seitens des Steuerpflichtigen Datum des Ersuchens um Registrierung für die Regelung seitens des Steuerpflichtigen
19 Datum der Entscheidung über die Registrierung seitens des Mitgliedstaats der Identifizierung Datum der Entscheidung über die Registrierung seitens des Mitgliedstaats der Identifizierung
20 Angabe darüber, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um eine MwSt.-Gruppe handelt(9)
21 Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 362 oder Artikel 369d der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n), sofern schon einmal eine der Regelungen in Anspruch genommen wurde Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 362 oder Artikel 369d der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n), sofern schon einmal eine der Regelungen in Anspruch genommen wurde

Fußnote(n):

(1)

Einzuhaltendes Format: EUxxxyyyyyz, dabei gilt: xxx steht für den 3-stelligen ISO-Code des MSI; yyyyy steht für die vom MSI erteilte 5-stellige Nummer, z ist eine Prüfziffer.

(2)

Sofern vorhanden einschließlich Postleitzahl.

(3)

Sofern vorhanden einschließlich Postleitzahl.

(4)

Für Steuerpflichtige mit mehr als einer festen Niederlassung sind die Felder 13.1, 13.2 usw. zu verwenden.

(5)

Für Steuerpflichtige mit mehr als einer festen Niederlassung sind die Felder 14.1, 14.2 usw. zu verwenden.

(6)

Ist mehr als eine vom Mitgliedstaat/von den Mitgliedstaaten für gebietsfremde Steuerpflichtige erteilte Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer vorhanden, sind die Felder 15.1, 15.2 usw. zu verwenden.

(7)

Dieses Datum kann in bestimmten Fällen auch vor dem Datum der Registrierung für die Regelung liegen.

(8)

Dieses Datum kann in bestimmten Fällen auch vor dem Datum der Registrierung für die Regelung liegen.

(9)

Einfaches Auswahlfeld mit den Antwortmöglichkeiten „Ja” und „Nein” .

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.