ANHANG I VO (EU) 2012/815
Spalte A | Spalte B | Spalte C |
---|---|---|
Feldnummer | Nicht-EU-Regelung | EU-Regelung |
1 | Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 362 der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(1) | Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 369d der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer einschließlich Ländercode |
2 | Nationale Steuernummer, falls vorhanden | |
3 | Name des Unternehmens | Name des Unternehmens |
4 | Geschäftsbezeichnung(en) des Unternehmens, sofern vom Namen des Unternehmens abweichend | Geschäftsbezeichnung(en) des Unternehmens, sofern vom Namen des Unternehmens abweichend |
5 | Vollständige Postanschrift(2) | Vollständige Postanschrift(3) |
6 | Land, in dem der Steuerpflichtige den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat | Land, in dem der Steuerpflichtige den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat, sofern nicht innerhalb der Europäischen Union |
7 | E-Mail-Adresse des Steuerpflichtigen | E-Mail-Adresse des Steuerpflichtigen |
8 | Website(s) des Steuerpflichtigen, sofern vorhanden | Website(s) des Steuerpflichtigen, sofern vorhanden |
9 | Ansprechpartner | Ansprechpartner |
10 | Telefonnummer | Telefonnummer |
11 | IBAN oder OBAN | IBAN |
12 | BIC | BIC |
13.1 | Individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n) oder, falls nicht verfügbar, vom Mitgliedstaat, in dem der Steuerpflichtige eine feste Niederlassung(4) hat (sofern vom Mitgliedstaat der Identifizierung abweichend) erteilte Steuerregisternummer(n) | |
14.1 | Vollständige Postanschrift(en) und Geschäftsbezeichnung(en) der festen Niederlassungen(5), die sich nicht im Mitgliedstaat der Identifizierung befinden | |
15.1 | Vom Mitgliedstaat/Von den Mitgliedstaaten für gebietsfremde Steuerpflichtige erteilte Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n)(6) | |
16 | Elektronische Erklärung darüber, dass der Steuerpflichtige nicht in der Europäischen Union ansässig ist | |
17 | Beginn der Inanspruchnahme der Regelung(7) | Beginn der Inanspruchnahme der Regelung(8) |
18 | Datum des Ersuchens um Registrierung für die Regelung seitens des Steuerpflichtigen | Datum des Ersuchens um Registrierung für die Regelung seitens des Steuerpflichtigen |
19 | Datum der Entscheidung über die Registrierung seitens des Mitgliedstaats der Identifizierung | Datum der Entscheidung über die Registrierung seitens des Mitgliedstaats der Identifizierung |
20 | Angabe darüber, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um eine MwSt.-Gruppe handelt(9) | |
21 | Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 362 oder Artikel 369d der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n), sofern schon einmal eine der Regelungen in Anspruch genommen wurde | Vom Mitgliedstaat der Identifizierung gemäß Artikel 362 oder Artikel 369d der Richtlinie 2006/112/EG erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n), sofern schon einmal eine der Regelungen in Anspruch genommen wurde |
Fußnote(n):
- (1)
Einzuhaltendes Format: EUxxxyyyyyz, dabei gilt: xxx steht für den 3-stelligen ISO-Code des MSI; yyyyy steht für die vom MSI erteilte 5-stellige Nummer, z ist eine Prüfziffer.
- (2)
Sofern vorhanden einschließlich Postleitzahl.
- (3)
Sofern vorhanden einschließlich Postleitzahl.
- (4)
Für Steuerpflichtige mit mehr als einer festen Niederlassung sind die Felder 13.1, 13.2 usw. zu verwenden.
- (5)
Für Steuerpflichtige mit mehr als einer festen Niederlassung sind die Felder 14.1, 14.2 usw. zu verwenden.
- (6)
Ist mehr als eine vom Mitgliedstaat/von den Mitgliedstaaten für gebietsfremde Steuerpflichtige erteilte Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer vorhanden, sind die Felder 15.1, 15.2 usw. zu verwenden.
- (7)
Dieses Datum kann in bestimmten Fällen auch vor dem Datum der Registrierung für die Regelung liegen.
- (8)
Dieses Datum kann in bestimmten Fällen auch vor dem Datum der Registrierung für die Regelung liegen.
- (9)
Einfaches Auswahlfeld mit den Antwortmöglichkeiten „Ja” und „Nein” .
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