ANHANG II VO (EU) 2012/815

Angaben zum Status eines Steuerpflichtigen im Register eines Mitgliedstaats der Identifizierung

Vom Mitgliedstaat der Identifizierung erteilte individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer einschließlich Ländercode
Datum, ab dem die Änderung wirksam ist

Grund für die Änderung des Status eines Steuerpflichtigen im Register anhand der nachstehenden Schlüssel:

1.
Der Steuerpflichtige hat den Mitgliedstaat der Identifizierung darüber informiert, dass er keine Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen mehr erbringt;
2.
der Mitgliedstaat der Identifizierung geht davon aus, dass die unter die Sonderregelung fallenden steuerbaren Tätigkeiten des Steuerpflichtigen eingestellt wurden;
3.
der Steuerpflichtige erfüllt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung nicht mehr;
4.
der Steuerpflichtige verstößt wiederholt gegen die Vorschriften der Sonderregelung;
5.
der Steuerpflichtige möchte die Regelung auf eigenen Wunsch nicht mehr in Anspruch nehmen;
6.
der Steuerpflichtige hat die Registrierung in einem anderen Mitgliedstaat der Identifizierung beantragt.

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