Artikel 4 VO (EU) 2012/826
Regelmäßige Informationen
Gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 übermitteln die zuständigen Behörden der ESMA vierteljährlich folgende Informationen:
- a)
- die tägliche aggregierte Netto-Leerverkaufsposition in jeder einzelnen Aktie in dem von der jeweils zuständigen Behörde bestimmten wichtigsten nationalen Aktienindex;
- b)
- die aggregierte Netto-Leerverkaufsposition zum Quartalsende für jede einzelne Aktie, die nicht in dem unter Buchstabe a genannten Index enthalten ist;
- c)
- die tägliche aggregierte Netto-Leerverkaufsposition für jeden einzelnen öffentlichen Emittenten;
- d)
- gegebenenfalls die täglichen aggregierten ungedeckten Positionen in Credit Default Swaps öffentlicher Emittenten.
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