Artikel 7 VO (EU) 2012/826

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. November 2012, mit Ausnahme des Artikels 6, der ab dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt gilt.

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