Artikel 2 VO (EU) 2012/839
Kennzeichnung
Harnstoff enthaltende Futtermittel werden nach den Bestimmungen der vorliegenden Verordnung spätestens am 19. Mai 2013 gekennzeichnet.
Harnstoff enthaltende Futtermittel, die in Übereinstimmung mit der Richtlinie 82/471/EWG vor dem 19. Mai 2013 gekennzeichnet wurden, können weiterhin bis zum völligen Abbau der Bestände in Verkehr gebracht werden.
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