ANHANG III VO (EU) 2012/874

Technische Unterlagen

Die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b und in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a genannten technischen Unterlagen umfassen:
a)
Name und Anschrift des Lieferanten;
b)
eine allgemeine, für eine eindeutige und unmittelbare Identifizierung ausreichende Beschreibung des Modells,
c)
gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen;
d)
gegebenenfalls andere Normen oder technische Spezifikationen, die angewandt wurden;
e)
name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person;
f)
die technischen Parameter für die Bestimmung des Energieverbrauchs und der Energieeffizienz im Fall von elektrischen Lampen und für die Bestimmung der Kompatibilität mit Lampen im Fall von Leuchten, wobei mindestens eine realistische Kombination der Produkteinstellungen und Bedingungen für die Prüfung des Produkts festzulegen ist;
g)
für elektrische Lampen die Ergebnisse von Berechnungen gemäß Anhang VII.
Die Angaben in diesen technischen Unterlagen können in die technischen Unterlagen einfließen, die in Einklang mit Maßnahmen gemäß der Richtlinie 2009/125/EG zur Verfügung gestellt werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.