ANHANG III VO (EU) 2012/874
Technische Unterlagen
Die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b und in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a genannten technischen Unterlagen umfassen:- a)
- Name und Anschrift des Lieferanten;
- b)
- eine allgemeine, für eine eindeutige und unmittelbare Identifizierung ausreichende Beschreibung des Modells,
- c)
- gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen;
- d)
- gegebenenfalls andere Normen oder technische Spezifikationen, die angewandt wurden;
- e)
- name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person;
- f)
- die technischen Parameter für die Bestimmung des Energieverbrauchs und der Energieeffizienz im Fall von elektrischen Lampen und für die Bestimmung der Kompatibilität mit Lampen im Fall von Leuchten, wobei mindestens eine realistische Kombination der Produkteinstellungen und Bedingungen für die Prüfung des Produkts festzulegen ist;
- g)
- für elektrische Lampen die Ergebnisse von Berechnungen gemäß Anhang VII.
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