Artikel 1 VO (EU) 2012/938

Für die zu Lasten des Rechnungsjahres 2013 des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) zu verbuchenden Ausgaben für die Finanzierungskosten der aus den Mitgliedstaaten stammenden Mittel für den Ankauf der Interventionserzeugnisse werden die Zinssätze gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 884/2006 in Anwendung von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a derselben Verordnung wie folgt festgesetzt:

a)
der besondere Zinssatz für Finnland auf 0,2 %;
b)
der besondere Zinssatz für Deutschland auf 0,3 %;
c)
der besondere Zinssatz für das Vereinigte Königreich und für Irland auf 0,5 %;
d)
der besondere Zinssatz für Belgien auf 0,9 %;
e)
der einheitliche Zinssatz der EU, der auf die anderen Mitgliedstaaten angewendet wird, auf 1,0 %.

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