Anlage III VO (EU) 2012/965

Verzeichnis der Sondergenehmigungen

Nichtgewerblicher Flugbetrieb

Spezialisierter Flugbetrieb

(vorbehaltlich der in der Genehmigung festgelegten Bedingungen und der Angaben im Betriebshandbuch oder Piloten-Betriebshandbuch)

Ausstellende Behörde(1):

Verzeichnis der Sondergenehmigungen Nr.(2):

Name des Betreibers:

Datum(3):

Unterschrift:

Luftfahrzeugmuster und Eintragungskennzeichen(4):

Art des spezialisierten Flugbetriebs (SPO), falls anwendbar:

(5)

Sondergenehmigungen(6): Spezifikation(7) Bemerkungen
EASA-Formblatt 140 Ausgabe 2

Fußnote(n):

(1)

Angabe der Bezeichnung und Kontaktangaben.

(2)

Angabe der zugehörigen Nummer.

(3)

Angabe des Ausstellungsdatums der Sondergenehmigungen (TT.MM.JJJJ) und Unterschrift des Vertreters der zuständigen Behörde.

(4)

Angabe der Commercial Aviation Safety Team (CAST)/ICAO-Bezeichnung des Herstellers, der Bauart und der Serie des Luftfahrzeugs oder der Hauptserie, falls eine Serie festgelegt wurde (z. B. Boeing-737-3K2 oder Boeing-777-232). Die CAST/ICAO-Bezeichnungen sind abrufbar unter: http://www.intlaviationstandards.org/

Die Eintragungskennzeichen müssen entweder im Verzeichnis der Sondergenehmigungen oder im Betriebshandbuch aufgeführt werden. Im letzteren Fall muss das Verzeichnis der Sondergenehmigungen einen Verweis auf die entsprechende Seite des Betriebshandbuchs enthalten.

(5)

Angabe der Art des Betriebs, z. B. Landwirtschaft, Baugewerbe, Fotografie, Vermessung, Beobachtung und Überwachung, Werbung aus der Luft, Instandhaltungstestflüge.

(6)

In dieser Spalte den genehmigten Flugbetrieb angeben, z. B. gefährliche Güter, LVO, RVSM, PBN, MNPS, HOFO.

(7)

In dieser Spalte die Mindestbedingungen für jede Genehmigung angeben, z. B. Entscheidungshöhe und RVR-Mindestwerte für CAT II.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.