Anlage III VO (EU) 2012/965
Verzeichnis der Sondergenehmigungen
Nichtgewerblicher Flugbetrieb
Spezialisierter Flugbetrieb
(vorbehaltlich der in der Genehmigung festgelegten Bedingungen und der Angaben im Betriebshandbuch oder Piloten-Betriebshandbuch)
Ausstellende Behörde(1): | ||
Verzeichnis der Sondergenehmigungen Nr.(2): Name des Betreibers: Datum(3): Unterschrift: |
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Luftfahrzeugmuster und Eintragungskennzeichen(4): | ||
Art des spezialisierten Flugbetriebs (SPO), falls anwendbar: □(5)… |
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Sondergenehmigungen(6): | Spezifikation(7) | Bemerkungen |
… | ||
… | ||
… | ||
… |
Fußnote(n):
- (1)
Angabe der Bezeichnung und Kontaktangaben.
- (2)
Angabe der zugehörigen Nummer.
- (3)
Angabe des Ausstellungsdatums der Sondergenehmigungen (TT.MM.JJJJ) und Unterschrift des Vertreters der zuständigen Behörde.
- (4)
Angabe der Commercial Aviation Safety Team (CAST)/ICAO-Bezeichnung des Herstellers, der Bauart und der Serie des Luftfahrzeugs oder der Hauptserie, falls eine Serie festgelegt wurde (z. B. Boeing-737-3K2 oder Boeing-777-232). Die CAST/ICAO-Bezeichnungen sind abrufbar unter: http://www.intlaviationstandards.org/
Die Eintragungskennzeichen müssen entweder im Verzeichnis der Sondergenehmigungen oder im Betriebshandbuch aufgeführt werden. Im letzteren Fall muss das Verzeichnis der Sondergenehmigungen einen Verweis auf die entsprechende Seite des Betriebshandbuchs enthalten.
- (5)
Angabe der Art des Betriebs, z. B. Landwirtschaft, Baugewerbe, Fotografie, Vermessung, Beobachtung und Überwachung, Werbung aus der Luft, Instandhaltungstestflüge.
- (6)
In dieser Spalte den genehmigten Flugbetrieb angeben, z. B. gefährliche Güter, LVO, RVSM, PBN, MNPS, HOFO.
- (7)
In dieser Spalte die Mindestbedingungen für jede Genehmigung angeben, z. B. Entscheidungshöhe und RVR-Mindestwerte für CAT II.
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