Anlage IV VO (EU) 2012/965

GENEHMIGUNG FÜR GEWERBLICHEN SPEZIALISIERTEN FLUGBETRIEB MIT HOHEM RISIKO

Ausstellende Behörde:(1)

Genehmigung Nr.:(2)

Name des Betreibers:(3)

Anschrift des Betreibers:(4)

Telefon:(5)

Fax

E-Mail:

Luftfahrzeugmuster und Eintragungskennzeichen:(6):
Genehmigter spezialisierter Flugbetrieb:(7)
Genehmigtes Gebiet oder Ort des Flugbetriebs:(8)
Besondere Beschränkungen:(9)
Hiermit wird bestätigt, dass … berechtigt ist, gewerblichen spezialisierten Flugbetrieb mit hohem Risiko gemäß dieser Genehmigung, den Standardbetriebsverfahren des Betreibers sowie gemäß Anhang V der Verordnung (EU) 2018/1139 und den dazugehörigen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten durchzuführen.
Datum der Ausstellung(10):

Name und Unterschrift(11):

Titel:

EASA-Formblatt 151 Ausgabe 2

Fußnote(n):

(1)

Name und Kontaktdaten der zuständigen Behörde.

(2)

Angabe der Nummer der zugehörigen Genehmigung.

(3)

Angabe des eingetragenen Namens des Betreibers und dessen Handelsnamens, falls abweichend. Ggf. vor dem Handelsnamen „firmierend als” angeben (in EN „Dba” für „Doing Business As” ).

(4)

Anschrift des Hauptgeschäftssitzes des Betreibers.

(5)

Telefon- und Faxnummern des Hauptgeschäftssitzes des Betreibers, einschließlich Ländervorwahl. Angabe der E-Mail-Adresse, falls vorhanden.

(6)

Angabe der Commercial Aviation Safety Team (CAST)/ICAO-Bezeichnung des Herstellers, der Bauart und der Serie des Luftfahrzeugs oder der Hauptserie, falls eine Serie festgelegt wurde (z. B. Boeing-737-3K2 oder Boeing-777-232). Die CAST/ICAO-Bezeichnungen sind abrufbar unter: http://www.intlaviationstandards.org. Die Eintragungskennzeichen müssen entweder im Verzeichnis der Sondergenehmigungen oder im Betriebshandbuch aufgeführt werden. Im letzteren Fall muss das Verzeichnis der Sondergenehmigungen einen Verweis auf die entsprechende Seite des Betriebshandbuchs enthalten.

(7)

Angabe der Art des Betriebs, z. B. Landwirtschaft, Baugewerbe, Fotografie, Vermessung, Beobachtung und Überwachung, Werbung aus der Luft, Instandhaltungstestflüge.

(8)

Auflistung der geografischen Gebiete oder Orte des genehmigten Betriebs (Angabe der geografischen Koordinaten, des Fluginformationsgebiets oder nationaler oder regionaler Grenzen).

(9)

Auflistung der geltenden besonderen Beschränkungen (z. B. nur VFR, nur bei Tage usw.).

(10)

Datum der Ausstellung der Genehmigung (TT.MM.JJJJ).

(11)

Titel, Name und Unterschrift des Vertreters der zuständigen Behörde. Zusätzlich kann die Genehmigung mit einem amtlichen Stempel versehen werden.

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