Anlage V VO (EU) 2012/965
Ausstellende Behörde(1): | ||
Verzeichnis der Sondergenehmigungen Nr.(2): Name des Betreibers: Datum(3): Unterschrift: |
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Luftfahrzeugmuster und Eintragungszeichen(4): | ||
Art des Sonderbetriebs (SPO), falls anwendbar: (5)… |
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Sondergenehmigungen(6) | Spezifikation(7) | Bemerkungen |
… | ||
… | ||
… | ||
… |
EASA-Formblatt 140 Ausgabe 1.
Fußnote(n):
- (1)
Bezeichnung und Kontaktangaben.
- (2)
Zugehörige Nummer.
- (3)
Ausstellungsdatum der Sondergenehmigungen (TT-MM-JJJJ) und Unterschrift des Vertreters der zuständigen Behörde.
- (4)
Angabe der Bezeichnung von Bauart, Modell und Serie oder Hauptserie des Luftfahrzeugs, falls eine Serie festgelegt wurde, wie vom Commercial Aviation Safety Team (CAST)/ICAO festgelegt (z. B. Boeing-737-3K2 oder Boeing-777-232). Die CAST/ICAO-Bezeichnungen sind verfügbar unter http://www.intlaviationstandards.org/
Die Eintragungszeichen sind entweder im Verzeichnis der Sondergenehmigungen oder im Betriebshandbuch aufzuführen. Im letzteren Fall ist im Verzeichnis der Sondergenehmigungen auf die entsprechende Seite im Betriebshandbuch Bezug zu nehmen.
- (5)
Angabe der Art des Betriebs, z. B. Landwirtschaft, Bau, Fotografie, Vermessung, Beobachtung und Überwachung, Luftwerbung.
- (6)
In dieser Spalte den genehmigten Flugbetrieb angeben, z. B. Gefährliche Güter, LVO, RVSM, PBN, MNPS, HOFO.
- (7)
In dieser Spalte die am weitesten reichenden Kriterien für die Genehmigung angeben, z. B. Entscheidungshöhe und Pistenmindestsicht für CAT II.
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