Anlage V VO (EU) 2012/965

Verzeichnis der Sondergenehmigungen

Nichtgewerblicher Flugbetrieb

Spezialisierter Flugbetrieb

(vorbehaltlich der in der Genehmigung festgelegten und im Betriebshandbuch oder Piloten-Betriebshandbuch enthaltenen Bedingungen)

Ausstellende Behörde(1):

Verzeichnis der Sondergenehmigungen Nr.(2):

Name des Betreibers:

Datum(3):

Unterschrift:

Luftfahrzeugmuster und Eintragungszeichen(4):

Art des Sonderbetriebs (SPO), falls anwendbar:

(5)

Sondergenehmigungen(6) Spezifikation(7) Bemerkungen

EASA-Formblatt 140 Ausgabe 1.

Fußnote(n):

(1)

Bezeichnung und Kontaktangaben.

(2)

Zugehörige Nummer.

(3)

Ausstellungsdatum der Sondergenehmigungen (TT-MM-JJJJ) und Unterschrift des Vertreters der zuständigen Behörde.

(4)

Angabe der Bezeichnung von Bauart, Modell und Serie oder Hauptserie des Luftfahrzeugs, falls eine Serie festgelegt wurde, wie vom Commercial Aviation Safety Team (CAST)/ICAO festgelegt (z. B. Boeing-737-3K2 oder Boeing-777-232). Die CAST/ICAO-Bezeichnungen sind verfügbar unter http://www.intlaviationstandards.org/

Die Eintragungszeichen sind entweder im Verzeichnis der Sondergenehmigungen oder im Betriebshandbuch aufzuführen. Im letzteren Fall ist im Verzeichnis der Sondergenehmigungen auf die entsprechende Seite im Betriebshandbuch Bezug zu nehmen.

(5)

Angabe der Art des Betriebs, z. B. Landwirtschaft, Bau, Fotografie, Vermessung, Beobachtung und Überwachung, Luftwerbung.

(6)

In dieser Spalte den genehmigten Flugbetrieb angeben, z. B. Gefährliche Güter, LVO, RVSM, PBN, MNPS, HOFO.

(7)

In dieser Spalte die am weitesten reichenden Kriterien für die Genehmigung angeben, z. B. Entscheidungshöhe und Pistenmindestsicht für CAT II.

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