Artikel 43 VO (EU) 2012/978

(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

(2) Sie gilt ab dem 20. November 2012.

Die Zollpräferenzen im Rahmen der Präferenzregelungen nach Artikel 1 Absatz 2 gelten jedoch erst ab dem 1. Januar 2014.

(3) Das Schema gilt bis zum 31. Dezember 2027. Das Auslaufdatum gilt jedoch weder für die Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder noch für andere Bestimmungen dieser Verordnung, soweit sie in Verbindung mit dieser Sonderregelung Anwendung finden.

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