Artikel 3 VO (EU) 2013/1042
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2015.
Die durch die vorliegende Verordnung eingefügten Artikel 13b, 31a und 31b gelten abweichend davon ab dem 1. Januar 2017.
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