Artikel 1 VO (EU) 2013/1060
Der in den Anhängen genannte Stoff Bentonit, der in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppen „Stoffe zur Verringerung der Kontamination von Futtermitteln mit Mykotoxinen” , „Bindemittel” , „Trennmittel” und „Stoffe zur Beherrschung einer Kontamination mit Radionukliden” einzuordnen ist, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesen Anhängen festgelegten Bedingungen zugelassen.
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