Artikel 15 VO (EU) 2013/1071

Aufhebung

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 25/2009 (EZB/2008/32) wird mit Wirkung vom 1. Januar 2015 aufgehoben.

(2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der Korrelationstabelle in Anhang VI zu lesen.

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