Präambel VO (EU) 2013/1083

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 des Rates(1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 12, Artikel 19 Absatz 14 und Artikel 22 Absatz 4,

in Erwägung nachstehenden Grundes:

Damit bei der vorübergehenden Rücknahme von Präferenzen und der Ergreifung allgemeiner Schutzmaßnahmen Transparenz und Berechenbarkeit gewährleistet sind, wurde die Kommission vom Europäischen Parlament und dem Rat befugt, einen delegierten Rechtsakt zu erlassen, um Regeln festzulegen, insbesondere in Bezug auf Fristen, Rechte der Parteien, Vertraulichkeit und Überprüfung —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 303 vom 31.10.2012, S. 1.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.