Artikel 3 VO (EU) 2013/1138

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 6. Juni 2014. Für Dodin bei Tafeloliven mit der Code-Nummer 0161030, Bananen mit der Code-Nummer 0163020 und Oliven für die Gewinnung von Öl mit der Code-Nummer 0402010 gilt sie jedoch ab dem Datum ihres Inkrafttretens.

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