ANHANG I VO (EU) 2013/114

Standardformat für Ausnahmeanträge von Herstellern von leichten Nutzfahrzeugen, die die Kriterien gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 erfüllen

Die elektronische Fassung des Antrags ist an die folgende E-Mail-Anschrift zu senden: EC-CO2-LDV-IMPLEMENTATION@ec.europa.eu

1.
Name, Anschrift und Kontaktperson des Herstellers oder der Gruppe verbundener Hersteller

Name des HerstellersPostanschriftName der KontaktpersonE-Mail-Anschrift der KontaktpersonTelefonnummer der Kontaktperson

2.
Name, Anschrift und Kontaktperson des Vertreters des Herstellers in der EU (nur, wenn der Hersteller ausserhalb der EU niedergelassen ist)

Name des Vertreters des Herstellers in der EUPostanschriftName der KontaktpersonE-Mail-Anschrift der KontaktpersonTelefonnummer der Kontaktperson

3.
Kriterien für die Gewährung der Ausnahme

3.1.
Ist der Antragsteller Mitglied einer Gruppe verbundener Hersteller?

JA (in diesem Falle ist die Erklärung gemäß Anhang II beizufügen)
NEIN

3.2.
Ist der Antragsteller Mitglied einer Gruppe verbundener Hersteller, jedoch mit eigenen Produktionsanlagen und eigenem Konstruktionszentrum?

JA (in diesem Falle ist die Erklärung gemäß Anhang II beizufügen, siehe Ziffer 3.3)
NEIN (siehe Ziffern 3.4 und 3.5)

3.3.
Zahl der Neuzulassungen leichter Nutzfahrzeuge in der EU, falls der Antrag einen Hersteller, der nicht Mitglied einer Gruppe verbundener Hersteller ist, oder einen Hersteller betrifft, der zwar Mitglied einer Gruppe verbundener Hersteller ist, jedoch über eigene Produktionsanlagen und ein eigenes Konstruktionszentrum verfügt

3.3.1.
Amtliche Zahlenangaben für die drei Kalenderjahre vor dem Datum der Antragstellung

Jahr
Zahl der EU-Neuzulassungen

3.3.2.
Soweit keine amtlichen Zahlenangaben gemäß Ziffer 3.3.1 für den betreffenden Zeitraum vorliegen: eine Schätzung auf Basis überprüfbarer Daten

Jahr
Zahl der EU-Neuzulassungen

3.3.3.
Soweit keine Zahlenangaben gemäß den Ziffern 3.3.1 und 3.3.2 für den betreffenden Zeitraum vorliegen: die Zahlenangaben für das letzte Kalenderjahr, für das derartige Daten vorliegen

Jahr
Zahl der EU-Neuzulassungen

3.4.
Soweit der Antrag eine Gruppe verbundener Hersteller betrifft, bitte Folgendes angeben

Namen der HerstellerPostanschriftName der KontaktpersonE-Mail-Anschrift der KontaktpersonTelefonnummer der Kontaktperson

3.5.
Zahl der Neuzulassungen leichter Nutzfahrzeuge einer Gruppe verbundener Hersteller in der EU, falls der Antrag eine Gruppe verbundener Hersteller betrifft und der Antragsteller nicht über eigene Produktionsanlagen und ein eigenes Konstruktionszentrum verfügt

3.5.1.
Amtliche Zahlenangaben für die drei Kalenderjahre vor dem Datum der Antragstellung

Jahr
Zahl der EU-Neuzulassungen

3.5.2.
Soweit keine amtlichen Zahlenangaben gemäß Ziffer 3.5.1 für den betreffenden Zeitraum vorliegen: eine Schätzung auf Basis überprüfbarer Daten

Jahr
Zahl der EU-Neuzulassungen

3.5.3.
Soweit keine Zahlenangaben gemäß den Ziffern 3.5.1 und 3.5.2 für den betreffenden Zeitraum vorliegen: die Zahlenangaben für das letzte Kalenderjahr, für das derartige Daten vorliegen

Jahr
Zahl der EU-Neuzulassungen

4.
Beantragte Dauer der Ausnahme

Anzahl Kalenderjahre (maximal 5 Jahre)

5.
Vorschlag für ein spezifisches Emissionsziel, berechnet als Flottendurchschnitt für den Ausnahmezeitraum, oder für separate spezifische Emissionsziele bei jährlichehn Reduktionen (in g CO2/km)

Jahr
Durchschnittliches spezifisches Emissionsziel (g CO2/km)

6.
Angaben zum Unternehmen

6.1.
Durchschnittliche spezifische CO2-Emissionen im Jahr 2010, soweit in Anhang III nicht aufgeführt (oder, falls diese Daten nicht vorliegen, die durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen für das erste Kalenderjahr nach 2010, für das solche Daten vorliegen)

6.2.
Zahl der Beschäftigten in dem Kalenderjahr vor dem Datum der Antragstellung

6.3.
Größe der Produktionsanlage (in m2) in dem Kalenderjahr vor der Antragstellung

6.4.
Verkaufsvolumen in den fünf Jahren vor dem Datum der Antragstellung

Jahr
Verkaufsvolumen

6.5.
Jahresumsatz in den fünf Jahren vor dem Datum der Antragstellung

Jahr
Umsatz

6.6.
Besonderheiten des Marktes

Informationen über geplante Produkte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht auf dem Markt sind, sind im vertraulichen Teil dieses Antrags anzugeben:
a)
die Fahrzeugmerkmale;
b)
Namen und Preisspannen von Fahrzeugen, die im Jahr vor dem Datum der Antragstellung in unmittelbarem Wettbewerb zueinander standen;
c)
die Preisliste für Fahrzeuge, für die eine Ausnahme gewährt werden soll, für das Kalenderjahr vor dem Datum der Antragstellung oder für das Kalenderjahr, für das nach dem Datum der Antragstellung als erstes eine Preisliste vorliegt.

6.7.
Kurze Beschreibung des Betriebsmodells der Produktionsanlage.

VERTRAULICHER TEIL DES ANTRAGS

6.8.
Nettogewinn in den fünf Jahren vor dem Datum der Antragstellung

Jahr
Nettogewinn

6.9.
Ausgaben für FuE auf dem Gebiet CO2-reduzierender Technologien in den fünf Jahren vor dem Datum der Antragstellung

Jahr
FuE-Ausgaben

6.10.
Nettofinanztransfers an das Mutterunternehmen (im Falle eines Unternehmensverbundes) in den fünf Jahren vor dem Datum der Antragstellung

Jahr
Nettotransfers

7.
Einzelheiten zu leichten Nutzfahrzeugen, die in der EU auf den Markt gebracht werden sollen und für die der Antragsteller verantwortlich sein wird

7.1.
Besonderheiten des Marktes

7.1.1.
Fahrzeugmerkmale;

7.1.2.
Namen und Preisspannen von Fahrzeugen, die in dem Jahr vor dem Datum der Antragstellung in unmittelbarem Wettbewerb zueinander standen;

7.1.3.
voraussichtliche Preisliste für Fahrzeuge, für die eine Ausnahme gewährt werden soll.

8.
Technologisches Potenzial des Antragstellers zur Reduktion seiner spezifischen CO2-Emissionen

8.1.
Liste CO2-reduzierender Technologien, die 2010 in der Fahrzeugflotte des Antragstellers eingesetzt wurden;

8.2.
soweit keine Liste gemäß Ziffer 8.1 existiert: die Liste für das erste Jahr nach 2010, für das eine Liste vorliegt;

8.3.
im Falle von Antragstellern, die planen, ihre Fahrzeuge auf den EU-Markt zu bringen: die Liste gemäß Ziffer 8.1 für das erste Anwendungsjahr der Ausnahmeregelung.

9.
Programm des Antragstellers zur Reduktion des spezifischen CO2-Emissionen

9.1.
Zeitplan für den Einsatz CO2-reduzierender Technologien in der Fahrzeugflotte;

9.2.
voraussichtlicher Flottendurchschnitt während des Ausnahmezeitraums:

9.2.1.
EU-Neuzulassungen leichter Nutzfahrzeuge pro Jahr des Ausnahmezeitraums

9.2.2.
voraussichtliche durchschnittliche Masse der Fahrzeuge, die in der EU auf den Markt gebracht werden sollen, Motorleistung und Angaben zur Antriebskonfiguration

9.2.3.
voraussichtliche durchschnittliche spezifische CO2-Emissionen von Fahrzeugen, die in der EU auf den Markt gebracht werden sollen

9.3.
CO2-reduzierende Technologien, die im Rahmen des Programms des Antragstellers zur Reduktion der spezifischen CO2-Emissionen in seiner Fahrzeugflotte eingesetzt werden sollen;

9.4.
zusätzliche Kosten der im Rahmen des Programms zur Reduktion der spezifischen CO2-Emissionen einzusetzenden Technologien, nach Fahrzeugmodellen;

9.5.
im Falle jährlicher Ziele: die jährliche Verringerung der spezifischen CO2-Emissionen der Fahrzeugmodelle, für die CO2-reduzierende Technologien eingeführt werden.

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