ANHANG II VO (EU) 2013/114
Standardformat für die Erklärung zur Eigentumsstruktur
Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 510/2011
Der Unterzeichnete bestätigt, gesetzlicher Vertreter von [Name] (der Hersteller) zu sein, der ohne Mitglied einer Gruppe verbundener Hersteller im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 zu sein, eine Ausnahme gemäß Artikel 11 Absatz 1 der genannten Verordnung beantragt. Nach bestem Wissen erfüllt [Name] (der Hersteller) die Voraussetzungen für die Beantragung einer Ausnahme gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 und sind die Informationen im Antrag zutreffend und akkurat.- Unterschrift
- Datum
Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 510/2011
Der Unterzeichnete bestätigt, gesetzlicher Vertreter von [Name] (der Hersteller) zu sein, der Mitglied einer Gruppe verbundener Hersteller im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 ist und eine Ausnahme gemäß Artikel 11 Absatz 1 der genannten Verordnung beantragt. Nach bestem Wissen erfüllt [Name] (der Hersteller) die Voraussetzungen für die Beantragung einer Ausnahme gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 und sind die Informationen im Antrag zutreffend und akkurat.- Unterschrift
- Datum
Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 510/2011
Der Unterzeichnete bestätigt, gesetzlicher Vertreter von [Name] (der Hersteller) zu sein, der Mitglied einer Gruppe verbundener Hersteller im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 ist, jedoch über eigene Produktionsanlagen und ein eigenes Konstruktionszentrum gemäß Artikel 2 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 114/2013 der Kommission verfügt, und eine Ausnahme gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 beantragt. Nach bestem Wissen erfüllt [Name] (der Hersteller) die Voraussetzungen für die Beantragung einer Ausnahme gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 und sind die Informationen im Antrag zutreffend und akkurat.- Unterschrift
- Datum
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.