Artikel 2 VO (EU) 2013/1166

Übergangsmaßnahmen

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ändern oder widerrufen die Mitgliedstaaten erforderlichenfalls bis zum 9. Juni 2014 die geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Dichlorprop-P als Wirkstoff enthalten.

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