Artikel 2 VO (EU) 2013/1166
Übergangsmaßnahmen
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ändern oder widerrufen die Mitgliedstaaten erforderlichenfalls bis zum 9. Juni 2014 die geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Dichlorprop-P als Wirkstoff enthalten.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.