ANHANG II VO (EU) 2013/1253

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 wird wie folgt geändert:

(1)
Im gesamten Wortlaut wird der Satz „Diese Codeliste darf von den Mitgliedstaaten nicht erweitert werden.” durch den Satz „Für diese Codeliste sind nur die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Werte zulässig.” ersetzt.
(2)
Im gesamten Wortlaut wird in den Überschriften aller Tabellen, die Codelistenwerte festlegen, der Text „Zulässige Werte für die Codeliste” ersetzt durch „Werte für die Codeliste” .
(3)
In Abschnitt 1.1 werden folgende Gedankenstriche angefügt:

— „Mittlerer Wasserstand (MW)” (mean sea level (MSL)):
die über einen Zeitraum von 19 Jahren an einer Gezeitenstation anhand von gewöhnlich stündlichen Messungen von einem zuvor festgelegten unveränderlichen Referenzabstand (Seekartennull) aus bestimmte mittlere Höhe des Meeresspiegels.
— „Niedrigstmöglicher Gezeitenwasserstand” (lowest astronomical tide) (LAT):
der niedrigste Gezeitenwasserstand, dessen Auftreten unter mittleren meteorologischen Bedingungen und für sämtliche Kombinationen astronomischer Stellungen vorhergesagt werden kann.

(4)
Abschnitt 1.3.3 wird wie folgt geändert:

(a)
Der zweite Gedankenstrich erhält folgende Fassung:

Für die vertikale Komponente in der freien Atmosphäre sind der unter Verwendung der Internationalen Standardatmosphäre nach ISO 2533:1975 in Höhen konvertierte Barometerdruck oder andere lineare oder parametrische Referenzsysteme zu verwenden. Werden andere parametrische Referenzsysteme verwendet, sind diese in einem zugänglichen Verweis mithilfe der EN ISO 19111-2:2012 zu beschreiben.

(b)
Folgende Gedankenstriche werden angefügt:

Für die vertikale Komponente in Meeresgebieten mit deutlichem Tidenhub (Tidengewässer) ist der niedrigstmögliche Gezeitenwasserstand (LAT) als Referenzfläche zu verwenden.
Für die vertikale Komponente in Meeresgebieten ohne deutlichen Tidenhub, in offenen Ozeanen und faktisch in Gewässern mit einer Tiefe von mehr als 200 Metern ist der mittlere Wasserstand (MW) oder ein genau definierter Bezugspegel nahe MW als Referenzfläche zu verwenden.

(5)
Abschnitt 2.2 wird wie folgt geändert:

(a)
Der erste Absatz erhält folgende Fassung:

Um gerasterte Daten in INSPIRE verfügbar zu machen, ist eines der in den Abschnitten 2.2.1 und 2.2.2 beschriebenen Gitter mit feststehenden und eindeutig bestimmten Ortsangaben als Bezugssystem zur Georeferenzierung zu verwenden, sofern nicht eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

(1)
Für einzelne Geodatenthemen können in den Anhängen II–IV andere Gitter festgelegt werden. In diesem Fall müssen die Daten, die unter Verwendung eines solchen themenspezifischen Gitters ausgetauscht werden, Standards verwenden, in denen die Definition des Gitters entweder in den Daten enthalten oder durch einen Verweis verlinkt ist.
(2)
Für Gitterreferenzen in Regionen außerhalb Kontinentaleuropas können die Mitgliedstaaten eigene Gitter bestimmen, die auf einem geodätischen Koordinatenreferenzsystem basieren, das dem ITRS und der Lambertschen flächentreuen Azimutalprojektion sowie den für das in Abschnitt 2.2.1 beschriebene Gitter dargelegten Grundsätzen entspricht. In diesem Fall ist ein Identifikator für das Koordinatenreferenzsystem zu entwickeln.

(b)
Abschnitt 2.2.1 wird wie folgt geändert:

(1)
Der Titel wird ersetzt durch „Flächentreues Gitter” .
(2)
Die Sätze „Das in diesem Abschnitt beschriebene Gitter dient als Bezugssystem zur Georeferenzierung, wenn Gitter mit feststehenden und eindeutig bestimmten Ortsangaben flächentreuer Gitterzellen erforderlich sind.” und „Der Referenzpunkt einer Gitterzelle ist die untere linke Ecke der Gitterzelle.” werden gestrichen.

(c)
Abschnitt 2.2.2 erhält folgende Fassung:

2.2.2.
Geografisches Gitter mit Zonenaufteilung

1.
Werden gerasterte Daten unter Verwendung der in Abschnitt 1.3 dieses Anhangs beschriebenen geodätischen Daten geliefert, kann das in diesem Abschnitt beschriebene Gitter mit Mehrfachauflösung als Bezugssystem zur Georeferenzierung verwendet werden.
2.
Die Rasterebenen sind in Tabelle 1 definiert.
3.
Das Gitter basiert auf dem geodätischen Koordinatenreferenzsystem ETRS89-GRS80.
4.
Der Ursprung des Gitters deckt sich mit dem Schnittpunkt des Äquators mit dem Greenwich-Meridian (GRS80-Länge λ = 0, GRS80-Breite φ = 0).
5.
Die Ausrichtung des Gitters ist Süd-Nord und West-Ost entsprechend dem durch die Meridiane und Breitenkreise des GRS80-Ellipsoids definierten Netz.
6.
Für Gitterreferenzen in Regionen außerhalb Kontinentaleuropas können die Datenanbieter eigene Gitter bestimmen, die auf einem geodätischen Koordinatenreferenzsystem basieren, das dem ITRS sowie den für das europaweite Grid_ETRS89-GRS80zn dargelegten Grundsätzen entspricht. In diesem Fall sind ein Identifikator für das Koordinatenreferenzsystem und ein entsprechender Identifikator für das Gitter zu entwickeln.
7.
Dieses Gitter ist in Zonen zu unterteilen. Das Nord-Süd-Raster des Gitters muss einen gleichmäßigen Winkelabstand aufweisen. Das West-Ost-Raster des Gitters ergibt sich durch Multiplikation des Winkelabstands mit dem in Tabelle 1 festgelegten Faktor der Zone.
8.
Das Gitter ist als Grid_ETRS89-GRS80z n_res zu bezeichnen, wobei n der in Tabelle 1 angegebenen Nummer der Zone und res der dort angegebenen Zellgröße in Winkeleinheiten entspricht.

Tabelle 1

Gemeinsames Grid_ETRS89-GRS80: Breitenabstand (Rasterebene) und Längenabstand für jede Zone

Rasterebenen

BREITENABSTAND

(Bogensekunden)

LÄNGENABSTAND (Bogensekunden) Zellengröße

Zone 1

(Breite 0°–50°)

Zone 2

(Breite 50°–70°)

Zone 3

(Breite 70°–75°)

Zone 4

(Breite 75°–80°)

Zone 5

(Breite 80°–90°)

EBENE 0 3600 3600 7200 10800 14400 21600 1 °
EBENE 1 3000 3000 6000 9000 12000 18000 50 ′
EBENE 2 1800 1800 3600 5400 7200 10800 30 ′
EBENE 3 1200 1200 2400 3600 4800 7200 20 ′
EBENE 4 600 600 1200 1800 2400 3600 10 ′
EBENE 5 300 300 600 900 1200 1800 5 ′
EBENE 6 120 120 240 360 480 720 2 ′
EBENE 7 60 60 120 180 240 360 1 ′
EBENE 8 30 30 60 90 120 180 30 ″
EBENE 9 15 15 30 45 60 90 15 ″
EBENE 10 5 5 10 15 20 30 5 ″
EBENE 11 3 3 6 9 12 18 3 ″
EBENE 12 1,5 1,5 3 4,5 6 9 1500 ms
EBENE 13 1 1 2 3 4 6 1000 ms
EBENE 14 0,75 0,75 1,5 2,25 3 4,5 750 ms
EBENE 15 0,5 0,5 1 1,5 2 3 500 ms
EBENE 16 0,3 0,3 0,6 0,9 1,2 1,8 300 ms
EBENE 17 0,15 0,15 0,3 0,45 0,6 0,9 150 ms
EBENE 18 0,1 0,1 0,2 0,3 0,4 0,6 100 ms
EBENE 19 0,075 0,075 0,15 0,225 0,3 0,45 75 ms
EBENE 20 0,03 0,03 0,06 0,09 0,12 0,18 30 ms
EBENE 21 0,015 0,015 0,03 0,045 0,06 0,09 15 ms
EBENE 22 0,01 0,01 0,02 0,03 0,04 0,06 10 ms
EBENE 23 0,0075 0,0075 0,015 0,0225 0,03 0,045 7500 μs
EBENE 24 0,003 0,003 0,006 0,009 0,012 0,018 3000 μs
FAKTOR 1 2 3 4 6

(6)
Abschnitt 4 erhält folgende Fassung:

4.
VERWALTUNGSEINHEITEN (ADMINISTRATIVE UNITS)

4.1.
Aufbau des Geodatenthemas „Verwaltungseinheiten”

Die für das Geodatenthema „Verwaltungseinheiten” festgelegten Objektarten werden in folgende Gruppen unterteilt:

Verwaltungseinheiten (Administrative Units)

Meereseinheiten (Maritime Units)

4.2.
Verwaltungseinheiten

4.2.1.
Objektarten

Das Paket Verwaltungseinheiten enthält die folgenden Objektarten:

Verwaltungsgrenze

Verwaltungseinheit

Kondominium

4.2.1.1.
Verwaltungsgrenze (AdministrativeBoundary)

Eine Grenzlinie zwischen Verwaltungseinheiten.

Attribute der Objektart AdministrativeBoundary

AttributDefinitionTypVoidability
beginLifespanVersionDatum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts in den Datensatz eingefügt oder in ihm verändert wurde.DateTimevoidable
CountryAus zwei Zeichen bestehender Ländercode wie in den Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen des Amtes für Veröffentlichungen der EU festgelegt.CountryCode
endLifespanVersionDatum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts im Datensatz ersetzt oder aus ihm entfernt wurde.DateTimevoidable
GeometryGeometrische Darstellung der Grenzlinie.GM_Curve
inspireIdExterner Objektidentifikator des Geo-Objekts.Identifier
legalStatusRechtsstatus dieser Verwaltungsgrenze.LegalStatusValuevoidable
nationalLevelHierarchieebenen aller angrenzenden Verwaltungseinheiten, an denen diese Grenze Anteil hat.AdministrativeHierarchyLevel
technicalStatusTechnischer Status der Verwaltungsgrenze.TechnicalStatusValuevoidable

Assoziationsrollen der Objektart AdministrativeBoundary

AssoziationsrolleDefinitionTypVoidability
admUnitDie Verwaltungseinheiten, die durch diese Verwaltungsgrenze voneinander getrennt werden.AdministrativeUnitvoidable

4.2.1.2.
Verwaltungseinheit (AdministrativeUnit)

Verwaltungseinheit, in der ein Mitgliedstaat Hoheitsbefugnisse für die lokale, regionale und nationale Verwaltung hat und/oder ausübt.

Attribute der Objektart AdministrativeUnit

AttributDefinitionTypVoidability
beginLifespanVersionDatum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts in den Datensatz eingefügt oder in ihm verändert wurde.DateTimevoidable
countryAus zwei Zeichen bestehender Ländercode wie in den Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen des Amtes für Veröffentlichungen der EU festgelegt.CountryCode
endLifespanVersionDatum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts im Datensatz ersetzt oder aus ihm entfernt wurde.DateTimevoidable
geometryGeometrische Darstellung der Verwaltungseinheit.GM_MultiSurface
inspireIdExterner Objektidentifikator des Geo-Objekts.Identifier
nameAmtliche nationale geografische Bezeichnung der Verwaltungseinheit, bei Bedarf in mehreren Sprachen.GeographicalName
nationalCodeThematischer Identifikator, der mit den in den einzelnen Ländern festgelegten Kennungen für Verwaltungseinheiten übereinstimmt.CharacterString
nationalLevelHierarchieebene der Verwaltungseinheit innerhalb der nationalen Verwaltungshierarchie des Landes, der die Verwaltungseinheit angehört.AdministrativeHierarchyLevel
nationalLevelNameNationale Bezeichnung der Verwaltungshierarchieebene, der die Verwaltungseinheit angehört.LocalisedCharacterStringvoidable
residenceOfAuthorityZentrum der nationalen oder lokalen Verwaltung.ResidenceOfAuthorityvoidable

Assoziationsrollen der Objektart AdministrativeUnit

AssoziationsrolleDefinitionTypVoidability
administeredByEinheit auf der gleichen Verwaltungshierarchieebene des Landes, die diese Einheit verwaltet.AdministrativeUnitvoidable
boundaryVerwaltungsgrenzen zwischen dieser Verwaltungseinheit und allen angrenzenden Einheiten.AdministrativeBoundaryvoidable
coAdministerVerwaltungseinheit, die sich auf der gleichen Verwaltungshierarchieebene des Landes befindet und gemeinsam von dieser Verwaltungseinheit verwaltet wird.AdministrativeUnitvoidable
condominiumKondominium, das von dieser Verwaltungseinheit verwaltet wird.Kondominiumvoidable
lowerLevelUnitEinheiten auf einer niedrigeren Verwaltungshierarchieebene, die von dieser Verwaltungseinheit verwaltet werden.AdministrativeUnitvoidable
upperLevelUnitEinheit auf einer höheren Verwaltungshierarchieebene, die diese Verwaltungseinheit verwaltet.AdministrativeUnitvoidable

Einschränkungen der Objektart AdministrativeUnit

Die Assoziationsrolle Kondominium ist nur anwendbar für Verwaltungseinheiten, die eine Verwaltungseinheit erster Ordnung (nationalLevel) sind (Landesebene). Einheiten der untersten Verwaltungshierarchieebene können nicht auf Einheiten niedrigerer Ebenen verweisen. Einheiten der höchsten Verwaltungshierarchieebene können nicht auf Einheiten höherer Ebenen verweisen.

4.2.1.3.
Kondominium (Condominium)

Ein Verwaltungsgebiet, das unabhängig von einer nationalen Gebietsaufteilung geschaffen wurde und von zwei oder mehr Ländern verwaltet wird.

Attribute der Objektart Condominium

AttributDefinitionTypVoidability
beginLifespanVersionDatum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts in den Datensatz eingefügt oder in ihm verändert wurde.DateTimevoidable
endLifespanVersionDatum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts im Datensatz ersetzt oder aus ihm entfernt wurde.DateTimevoidable
geometryGeometrische Darstellung des Kondominiums.GM_MultiSurface
inspireIdExterner Objektidentifikator des Geo-Objekts.Identifier
nameAmtliche geografische Bezeichnung des Kondominiums, bei Bedarf in mehreren Sprachen.GeographicalNamevoidable

Assoziationsrollen der Objektart Condominium

AssoziationsrolleDefinitionTypVoidability
admUnitVerwaltungseinheit, die das Kondominium verwaltet.AdministrativeUnitvoidable

4.2.2.
Datentypen

4.2.2.1.
Sitz der Behörde (ResidenceOfAuthority)

Datentyp, der die Bezeichnung und Lage eines Behördensitzes angibt.

Attribute des Datentyps ResidenceOfAuthority

AttributDefinitionTypVoidability
geometryLage des Behördensitzes.GM_Pointvoidable
nameBezeichnung des Behördensitzes.GeographicalName

4.2.3.
Enumerationen

4.2.3.1.
Rechtsstatus (LegalStatusValue)

Beschreibung des Rechtsstatus von Verwaltungsgrenzen.

Zulässige Werte für die Enumeration LegalStatusValue

WertDefinition
agreedGeometrisch abgestimmte ( „edge-matched” ) Grenze wurde zwischen den benachbarten Verwaltungseinheiten vereinbart und ist nun festgelegt.
notAgreedGeometrisch abgestimmte ( „edge-matched” ) Grenze wurde noch nicht zwischen den benachbarten Verwaltungseinheiten vereinbart und wird möglicherweise noch geändert.

4.2.3.2.
Technischer Status (TechnicalStatusValue)

Beschreibung des technischen Status von Verwaltungsgrenzen.

Zulässige Werte für die Enumeration TechnicalStatusValue

WertDefinition
edgeMatchedGrenzen benachbarter Verwaltungseinheiten haben denselben Koordinatensatz.
notEdgeMatchedGrenzen benachbarter Verwaltungseinheiten haben nicht denselben Koordinatensatz.

4.2.4.
Codelisten

4.2.4.1.
Verwaltungshierarchieebene (AdministrativeHierarchyLevel)

Die Ebenen in der nationalen Verwaltungshierarchie. Diese Codeliste stellt die entsprechende Ebene innerhalb der hierarchischen Pyramide der Verwaltungsstrukturen auf der Grundlage einer geometrischen Aggregation von Gebieten dar und beschreibt nicht notwendigerweise eine Rangfolge zwischen den beteiligten Verwaltungsbehörden. Diese Codeliste ist in einem gemeinsamen Codelisten-Register zu führen.

4.3.
Meereseinheiten

4.3.1.
Objektarten

Die Gruppe „Meereseinheiten” enthält die folgenden Objektarten:

Basislinie

Seegrenze

Meereszone

4.3.1.1.
Basislinie (Baseline)

Linie, von der aus die Außengrenzen des Küstenmeeres und bestimmte andere äußere Grenzen gemessen werden.

Attribute der Objektart Baseline

AttributDefinitionTypVoidability
inspireIdExterner Objektidentifikator des Geo-Objekts.Identifier
beginLifespanVersionDatum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts in den Datensatz eingefügt oder in ihm verändert wurde.DateTimevoidable
endLifespanVersionDatum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts im Datensatz ersetzt oder aus ihm entfernt wurde.DateTimevoidable

Assoziationsrollen der Objektart Baseline

AssoziationsrolleDefinitionTypVoidability
segmentSegment einer Basislinie.BaselineSegment

4.3.1.2.
Seegrenze (MaritimeBoundary)

Eine Linie, die die Trennung jeglicher Arten von seerechtlichen Zuständigkeitsbereichen darstellt.

Attribute der Objektart MaritimeBoundary

AttributDefinitionTypVoidability
inspireIdExterner Objektidentifikator des Geo-Objekts.Identifier
geometryGeometrische Darstellung der Seegrenze.GM_Curve
countryLand, zu dem die von dieser Seegrenze abgetrennte Meereszone gehört.CountryCode
legalStatusRechtsstatus dieser Seegrenze.LegalStatusValuevoidable
technicalStatusTechnischer Status der Seegrenze.TechnicalStatusValuevoidable
beginLifespanVersionDatum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts in den Datensatz eingefügt oder in ihm verändert wurde.DateTimevoidable
endLifespanVersionDatum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts im Datensatz ersetzt oder aus ihm entfernt wurde.DateTimevoidable

4.3.1.3.
Meereszone (MaritimeZone)

Ein durch internationale Verträge und Übereinkommen abgegrenzter Seestreifen, in dem ein Küstenstaat Hoheitsbefugnisse ausübt.

Attribute der Objektart MaritimeZone

AttributDefinitionTypVoidability
inspireIdExterner Objektidentifikator des Geo-Objekts.Identifier
geometryGeometrische Darstellung der Meereszone.GM_MultiSurface
zoneTypeArt der Meereszone.MaritimeZoneTypeValue
countryLand, zu dem diese Meereszone gehört.CountryCode
nameBezeichnung(en) der Meereszone.GeographicalNamevoidable
beginLifeSpanVersionDatum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts in den Datensatz eingefügt oder in ihm verändert wurde.DateTimevoidable
endLifeSpanVersionDatum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts im Datensatz ersetzt oder aus ihm entfernt wurde.DateTimevoidable

Assoziationsrollen der Objektart MaritimeZone

AssoziationsrolleDefinitionTypVoidability
baselineFür die Abgrenzung dieser Meereszone verwendete Basislinie oder Basislinien.Basislinievoidable
boundaryGrenze oder Grenzen dieser Meereszone.MaritimeBoundaryvoidable

4.3.2.
Datentypen

4.3.2.1.
Basisliniensegment (BaselineSegment)

Segment der Basislinie, von der aus die Außengrenzen des Küstenmeeres und bestimmte andere äußere Grenzen gemessen werden.

Attribute des Datentyps BaselineSegment

AttributDefinitionTypVoidability
geometryGeometrische Darstellung des Basisliniensegments.GM_Curve
segmentTypeDie für dieses Segment verwendete Art der Basislinie.BaselineSegmentTypeValue

4.3.3.
Codelisten

4.3.3.1.
Art des Basisliniensegments (BaselineSegmentTypeValue)

Die zur Messung der Breite des Küstenmeeres verwendeten Arten von Basislinien. Für diese Codeliste sind nur die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Werte zulässig.

Werte für die Codeliste BaselineSegmentTypeValue

WertBezeichnungDefinition
normalnormalDie normale Basislinie für die Messung der Breite des Küstenmeers ist die auf vom Küstenstaat offiziell anerkannten großmaßstäbigen Seekarten eingetragene Niedrigwasserlinie entlang der Küste.
straightgeradeDie Basislinie für die Messung der Breite des Küstenmeeres ist die durch Verbindung geeigneter Punkte entstandene gerade Basislinie.
archipelagicArchipel-Die Basislinie für die Messung der Breite des Küstenmeeres ist die gerade Basislinie, die die äußersten Punkte der äußersten Inseln und trockenfallenden Riffe verbindet.

4.3.3.2.
Art der Meereszone (MaritimeZoneTypeValue)

Art der Meereszone. Für diese Codeliste sind nur die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Werte zulässig.

Werte für die Codeliste MaritimeZoneTypeValue

WertBezeichnungDefinition
internalWatersInnere GewässerDie Gewässer auf der Landseite der Basislinien des Küstenmeeres eines Küstenstaats.
territorialSeaKüstenmeerEin Seestreifen mit einer festgelegten Breite von höchsten 12 Seemeilen, gemessen ab den nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen bestimmten Basislinien.
contiguousZoneAnschlusszoneEine an ein Küstenmeer eines Küstenstaats angrenzende Zone, die sich nicht weiter als 24 Seemeilen ab den Basislinien erstreckt, von denen aus die Breite des Küstenmeeres gemessen wird.
exclusiveEconomicZoneAusschließliche WirtschaftszoneEin Gebiet jenseits des Küstenmeeres eines Küstenstaats, in dem eine besondere rechtliche Regelung gilt, wonach die Rechte und Hoheitsbefugnisse des Küstenstaats und die Rechte und Befugnisse anderer Staaten den einschlägigen Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen unterliegen.
continentalShelfFestlandsockelEine Meereszone jenseits eines Küstenmeeres eines Küstenstaats, deren seewärtige Grenze sich nach den Festlegungen in Artikel 76 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen bestimmt.

4.4.
Themenspezifische Anforderungen

1.
Jede Instanz der Objektart AdministrativeUnit muss – mit Ausnahme der Einheiten, die einen Mitgliedstaat und mitverwaltete Einheiten repräsentieren – auf genau eine Einheit einer höheren Ebene der Verwaltungshierarchie verweisen. Diese Verbindung wird durch die Assoziationsrolle upperLevelUnit der Objektart AdministrativeUnit ausgedrückt.
2.
Jede Instanz der Objektart AdministrativeUnit muss – mit Ausnahme derer auf der untersten Ebene – auf ihre zugehörigen Einheiten in niedrigeren Ebenen verweisen. Diese Verbindung wird durch die Assoziationsrolle lowerLevelUnit der Objektart AdministrativeUnit ausgedrückt.
3.
Wird eine Verwaltungseinheit durch zwei oder mehr andere Verwaltungseinheiten mitverwaltet, so ist die Assoziationsrolle administeredBy zu verwenden. Für die Einheiten, die diese Einheit mitverwalten, gilt die Assoziationsrolle coAdminister.
4.
Verwaltungseinheiten, die sich auf derselben Ebene der Verwaltungshierarchie befinden, dürfen sich konzeptionell keine Gebiete teilen.
5.
Instanzen der Objektart AdministrativeBoundary müssen mit den Kanten der topologischen Struktur des vollständigen (alle Ebenen einbeziehenden) Grenzgraphen übereinstimmen.
6.
Die Fläche eines Kondominiums darf nicht Teil der Fläche einer Verwaltungseinheit sein.
7.
Kondominien können nur von Verwaltungseinheiten auf Landesebene verwaltet werden.

4.5.
Kartenebenen

Kartenebenen für das Geodatenthema „Verwaltungseinheiten”

Name der KartenebeneEbenenbezeichnungObjektart
AU.AdministrativeUnitVerwaltungseinheitAdministrativeUnit
AU.AdministrativeBoundaryVerwaltungsgrenzeAdministrativeBoundary
AU.CondominiumKondominiumCondominium
AU.BaselineBasislinieBaseline

AU.(1)

Beispiel: AU.ContiguousZone

Beispiel: Anschlusszone

MaritimeZone (zoneType: MaritimeZoneTypeValue)
AU.MaritimeBoundarySeegrenzeMaritimeBoundary

(7)
Abschnitt 8 wird wie folgt geändert:

(a)
In Abschnitt 8.2 wird der Gedankenstrich „Hydro – Berichtswesen” gestrichen.
(b)
In Abschnitt 8.5.1 werden die folgenden Gedankenstriche gestrichen:

Wasserkraftwerk

Überschwemmtes Land

Ozeanische Region

Rohrleitung

Pumpstation

(c)
In Abschnitt 8.5.1.4 wird der Satz Dieser Typ ist ein im Geodatenthema „Gebiete mit naturbedingten Risiken” in Anhang III der Richtlinie 2007/2/EG zu berücksichtigender Kandidatentyp. gestrichen.
(d)
Die Abschnitte 8.5.1.9 Wasserkraftwerk (HydroPowerPlant), 8.5.1.10 Überschwemmtes Land (InundatedLand), 8.5.1.14 Ozeanische Region (OceanRegion), 8.5.1.15 Rohrleitung (Pipe), 8.5.1.16 Pumpstation (PumpingStation), 8.5.4.3 Überschwemmung (InundationValue) und 8.6 Hydro – Berichtswesen werden gestrichen.
(e)
Abschnitt 8.5.1.19 wird wie folgt geändert:

Der Satz Dieser Typ ist ein im Geodatenthema „Bodenbedeckung” in Anhang II der Richtlinie 2007/2/EG zu berücksichtigender Kandidatentyp. wird gestrichen.

In der Attributetabelle wird die Zeile für das Attribut „geometry” durch folgende Zeile ersetzt:

geometry Die Geometrie der Küste. GM_MultiSurface

(f)
In Abschnitt 8.5.1.24 wird nach „Einschränkungen der Objektart Watercourse” die folgende Einschränkung eingefügt:

„Die Ufer auf beiden Seiten eines Wasserlaufs sind (mithilfe der Eigenschaft bank) als zwei getrennte Objekte der Objektart Shore festzulegen.”

(g)
In Abschnitt 8.5.1.25 wird der Satz Dieser Typ ist ein im Geodatenthema „Bodenbedeckung” in Anhang II der Richtlinie 2007/2/EG zu berücksichtigender Kandidatentyp. gestrichen.
(h)
In Abschnitt 8.5.4.4 wird der Satz Dieser Typ ist ein im Geodatenthema „Bodenbedeckung” in Anhang II der Richtlinie 2007/2/EG zu berücksichtigender Kandidatentyp. gestrichen.
(i)
Die Tabelle in Artikel 8.8 erhält folgende Fassung:

Name der Kartenebene Ebenenbezeichnung Objektart
HY.Network Hydrografisches Netzwerk HydroNode, WatercourseLink
HY.PhysicalWaters.Waterbodies Wasserkörper Watercourse, StandingWater
HY.PhysicalWaters.LandWaterBoundary Uferlinien LandWaterBoundary
HY.PhysicalWaters.Catchments Einzugsgebiete DrainageBasin, RiverBasin
HY.PhysicalWaters.HydroPointOfInterest Interessante hydrologische Punkte Rapids, Falls
HY.PhysicalWaters.ManMadeObject Bauwerke an Gewässern Crossing, DamOrWeir, Embankment, Lock, Ford, ShorelineConstruction, Sluice
HY.PhysicalWaters.Wetland Feuchtgebiete Wetland
HY.PhysicalWaters.Shore Küsten Shore

Fußnote(n):

(1)

Gemäß Artikel 14 Absatz 3 ist für jeden Codelistenwert eine Kartenebene bereitzustellen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.