Präambel VO (EU) 2013/1253
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE)(1), insbesondere Artikel 7 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten(2) enthält die technischen Modalitäten für die Interoperabilität von Geodatensätzen im Zusammenhang mit den in Anhang I der Richtlinie 2007/2/EG aufgeführten Geodatenthemen.
- (2)
- Zur Gewährleistung der vollständigen Interoperabilität von Geodatensätzen ist es zweckmäßig, die technischen Modalitäten für die Interoperabilität von Geodatensätzen im Zusammenhang mit den in den Anhängen II und III der Richtlinie 2007/2/EG aufgeführten Geodatenthemen festzulegen.
- (3)
- Um die Kohärenz der in dieser Verordnung enthaltenen technischen Modalitäten für die Interoperabilität von Geodatensätzen zu gewährleisten, sollten die bestehenden technischen Modalitäten für die Interoperabilität von Geodatensätzen im Zusammenhang mit den in Anhang I der Richtlinie 2007/2/EG aufgeführten Geodatenthemen geändert werden.
- (4)
- Erstens sollten die Anforderungen an die Codelisten so geändert werden, dass sich Codelistenwerte in unterschiedlicher Detailtiefe flexibel beschreiben lassen und die technischen Modalitäten für die gemeinsame Nutzung der erweiterten Codelisten festgelegt werden können.
- (5)
- Zweitens sollte die Beschränkung der räumlichen Eigenschaften der Geodaten-Spezifikation „Simple Feature” so gelockert werden, dass auch 2,5D-Daten zur Verfügung gestellt werden können.
- (6)
- Drittens sollte ein zusätzliches Metadatenelement eingeführt werden, das der Bezeichnung der für den Datensatz verwendeten räumlichen Darstellungsart ( „spatial representation type” ) dient.
- (7)
- Viertens sollte das Geodatenthema „Geografische Gittersysteme” um ein auf geografischen Daten basierendes Gittersystem mit Mehrfachauflösung erweitert werden.
- (8)
- Fünftens sollte das Geodatenthema „Verwaltungseinheiten” um die Beschreibung maritimer Verwaltungseinheiten erweitert werden.
- (9)
- Sechstens sollten zur Vermeidung von Überschneidungen mit für Geodatenthemen der Anhänge II und III der Richtlinie 2007/2/EG festgelegten Objektarten bestimmte Kandidatentypen aus den Geodatenthemen „Verwaltungseinheiten” und „Hydrografie” entfernt werden.
- (10)
- Die Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 ist daher entsprechend zu ändern.
- (11)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen in Einklang mit der Stellungnahme des nach Artikel 22 der Richtlinie 2007/2/EG eingesetzten Ausschusses —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L vom 108, 25.4.2007, S. 1.
- (2)
ABl. L 323 vom 8.12.2010, S. 11.
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