Präambel VO (EU) 2013/1273
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft(1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 454/2011 der Kommission vom 5. Mai 2011 über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem „Telematikanwendungen für den Personenverkehr” des transeuropäischen Eisenbahnsystems(2) (nachstehend „TSI TAP” ) sieht vor, dass die Verordnung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der in Anhang I Abschnitt 7.2 der TSI TAP beschriebenen Phase 1 geändert wird.
- (2)
- Anhang I Abschnitt 7.2.2.2 der TSI TAP sieht vor, dass die Europäische Eisenbahnagentur (nachstehend „ERA” ) die von den Akteuren erstellten Unterlagen betreffend IT-Spezifikationen, Governance und den Gesamtplan überwacht und bewertet, um festzustellen, ob die Ziele der Phase 1 erreicht wurden.
- (3)
- Die Kommission hat von der Europäischen Eisenbahnagentur die Empfehlung ERA/REC/09-2012/INT vom 31. Oktober 2012 erhalten, die eine Reihe von Änderungsentwürfen für die TSI TAP enthält.
- (4)
- Der nach Abschnitt 7.2.1 der TSI TAP eingesetzte Lenkungsausschuss hat über die Empfehlung der ERA und insbesondere den rechtlichen Status der in Phase 1 erstellten Unterlagen beraten. Der Ausschuss hat beschlossen, den Status einiger IT-Spezifikationen zu ändern und diese in Leitfäden umzuwandeln.
- (5)
- Die Verordnung (EU) Nr. 454/2011 sollte daher entsprechend geändert werden.
- (6)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie 2008/57/EG eingesetzten Ausschusses —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 191 vom 18.7.2008, S. 1.
- (2)
ABl. L 123 vom 12.5.2011, S. 11.
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