Artikel 1 VO (EU) 2013/1286
Gegenstand
(1) Ein mehrjähriges Aktionsprogramm „Fiscalis 2020” (im Folgenden „das Programm” ) wird zur Verbesserung der Funktionsweise der Steuersysteme im Binnenmarkt und zur Unterstützung der diesbezüglichen Zusammenarbeit eingerichtet.
(2) Das Programm erstreckt sich über den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020.
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