Artikel 18 VO (EU) 2013/1286
Aufhebung
Die Entscheidung Nr. 1482/2007/EG wird mit Wirkung vom 1. Januar 2014 aufgehoben.
Die finanziellen Verpflichtungen, die gemäß jener Entscheidung durchgeführte Maßnahmen betreffen, unterliegen bis zu deren Abschluss weiterhin jener Entscheidung.
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