Artikel 18 VO (EU) 2013/1286

Aufhebung

Die Entscheidung Nr. 1482/2007/EG wird mit Wirkung vom 1. Januar 2014 aufgehoben.

Die finanziellen Verpflichtungen, die gemäß jener Entscheidung durchgeführte Maßnahmen betreffen, unterliegen bis zu deren Abschluss weiterhin jener Entscheidung.

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