Artikel 9 VO (EU) 2013/1288
Unterstützung politischer Reformen
(1) Die Unterstützung politischer Reformen umfasst auf Unionsebene angestoßene Aktivitäten in Bezug auf Folgendes:
- a)
- die Umsetzung der politischen Agenda der Union in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung im Kontext der offenen Methode der Koordinierung sowie im Hinblick auf den Bologna- und den Kopenhagen-Prozess;
- b)
- die Anwendung der Transparenz- und Anerkennungsinstrumente der Union in den Programmländern – insbesondere des einheitlichen Rahmenkonzepts der Union zur Förderung der Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen (Europass), des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR), des Europäischen Systems zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS), des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET), des Europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET), des Europäischen Registers für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (EQAR) und des Europäischen Verbands für Qualitätssicherung im Hochschulbereich (ENQA) – und Unterstützung unionsweiter Netze sowie europäischer nichtstaatlicher Organisationen, die im Bereich allgemeine und berufliche Bildung tätig sind;
- c)
- den politischen Dialog mit relevanten europäischen Beteiligten im Bereich allgemeine und berufliche Bildung;
- d)
- NARIC, Eurydice und Euroguidance-Netze, nationale Europass-Zentralstellen.
(2) Ferner fördert diese Maßnahme den politischen Dialog mit Partnerländern und internationalen Organisationen.
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