Artikel 8 VO (EU) 2013/1288
Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
(1) Im Rahmen der Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren wird Folgendes unterstützt:
- a)
- strategische Partnerschaften, die auf die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Initiativen sowie auf die Förderung von Peer Learning und Erfahrungsaustausch abzielen, zwischen Organisationen und/oder Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder in anderen einschlägigen Bereichen tätig sind;
- b)
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Partnerschaften zwischen der Arbeitswelt und Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen in Form von
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Wissensallianzen, insbesondere zwischen Hochschuleinrichtungen und der Arbeitswelt, die Kreativität, Innovation, berufsbezogenes Lernen und Unternehmergeist fördern, indem sie relevante Lernangebote bereitstellen, einschließlich der Entwicklung neuer Curricula und pädagogischer Ansätze;
- —
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Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten zwischen Bildungs- bzw. Berufsbildungsanbietern und der Arbeitswelt mit dem Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit zu fördern, zur Erstellung neuer branchenspezifischer oder branchenübergreifender Curricula beizutragen, innovative Methoden beruflicher Lehre, Aus- und Weiterbildung zu entwickeln und die Transparenz- und Anerkennungsinstrumente der Union in die Praxis umzusetzen.
- c)
- IT-Plattformen – einschließlich insbesondere eTwinning – für alle Sektoren des Bildungs- und Ausbildungswesens, die Peer Learning, virtuelle Mobilität und den Austausch bewährter Verfahren ermöglichen und Teilnehmern aus den Nachbarschaftsländern den Zugang ermöglichen.
(2) Diese Maßnahme unterstützt außerdem die Entwicklung, den Aufbau von Kapazitäten, die regionale Integration, den Wissensaustausch sowie Modernisierungsprozesse; dies geschieht durch internationale Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen in der Union und in Partnerländern, insbesondere zur Durchführung von Peer-Learning-Projekten und gemeinsamen Bildungsprojekten, sowie durch eine Förderung der regionalen Zusammenarbeit, insbesondere mit Nachbarschaftsländern, und der nationalen Informationsstellen.
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