Artikel 10 VO (EU) 2013/1291
Formen der Unterstützung durch die Union
(1) Horizont 2020 unterstützt indirekte Maßnahmen durch eine oder mehrere der Förderformen, die in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 genannt werden; hierbei handelt es sich insbesondere um Finanzhilfen, Preisgelder, öffentliche Aufträge und Finanzierungsinstrumente. Finanzierungsinstrumente stellen die hauptsächliche Finanzierungsform für marktnahe Tätigkeiten dar, die im Rahmen von Horizont 2020 gefördert werden.
(2) Horizont 2020 unterstützt auch die direkten Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle.
(3) Leistet die Gemeinsame Forschungsstelle mit direkten Maßnahmen einen Beitrag zu Initiativen, die auf der Grundlage der Artikel 185 oder 187 AEUV geschaffen wurden, wird dieser Beitrag nicht auf den für diese Initiativen bereitgestellten Finanzbeitrag angerechnet.
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