Artikel 15 VO (EU) 2013/1291

Weiterentwicklung von Wissenschaft, Technologie, Innovation, Wirtschaft und Gesellschaft

Horizont 2020 wird so umgesetzt, dass die unterstützten Schwerpunkte und Maßnahmen den sich wandelnden Bedürfnissen entsprechen und die Weiterentwicklung von Wissenschaft, Technologie, Innovation, Wirtschaft und Gesellschaft in einer globalisierten Welt berücksichtigen, wobei Innovation auch unternehmerische, organisatorische, technologische, gesellschaftliche und ökologische Aspekte umfasst. Bei Vorschlägen zur Änderung der Schwerpunkte und Maßnahmen im Rahmen von Horizont 2020 werden die externen Beratungsleistungen gemäß Artikel 12 sowie die im Rahmen der Zwischenbewertung nach Artikel 32 Absatz 3 abgegebenen Empfehlungen berücksichtigt.

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