Artikel 24 VO (EU) 2013/1291

Der schnelle Weg zur Innovation

"Der schnelle Weg zur Innovation" ("Fast Track to Innovation" – FTI) wird in Form eines umfassenden Pilotprojekts gemäß Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 über eine FTI-Ausschreibung mit Beginn im Jahr 2015 umgesetzt.

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