Artikel 24 VO (EU) 2013/1291
Der schnelle Weg zur Innovation
"Der schnelle Weg zur Innovation" ("Fast Track to Innovation" – FTI) wird in Form eines umfassenden Pilotprojekts gemäß Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 über eine FTI-Ausschreibung mit Beginn im Jahr 2015 umgesetzt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.