Artikel 23 VO (EU) 2013/1291

Kooperationsprojekte und Partnerschaftsprogramme

Horizont 2020 sollte in erster Linie im Wege transnationaler Kooperationsprojekte durchgeführt werden, die anhand von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Arbeitsprogramme für Horizont 2020 nach dem Beschluss 2013/743/EU ausgewählt werden. Diese Projekte werden durch öffentlich-private und öffentlich-öffentliche Partnerschaften ergänzt. Die Partnerschaften werden unter Mitwirkung der Mitgliedstaaten konzipiert und entwickeln Grundsätze für ihre interne Verwaltung.

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