Artikel 12 VO (EU) 2013/1293

Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs "Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich"

Im Schwerpunktbereich "Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich" des Teilprogramms "Umwelt" werden insbesondere folgende spezifische Ziele verfolgt:

a)
Förderung der Sensibilisierung für Umweltthemen, einschließlich Gewinnung der Unterstützung von Öffentlichkeit und Interessenträgern für die Politikgestaltung der Union im Umweltbereich, und Förderung von Wissen über nachhaltige Entwicklung und neue Muster nachhaltigen Verbrauchs;
b)
Förderung der Kommunikation, des Managements und der Verbreitung von Informationen im Umweltbereich und Erleichterung der Weitergabe von Wissen über erfolgreiche Umweltlösungen und -praktiken, auch durch Schaffung von Kooperationsplattformen für Interessenträger und Schulungen;
c)
Förderung und Beitrag zu einer effektiveren Einhaltung und Durchsetzung des Umweltrechts der Union, insbesondere durch Förderung der Entwicklung und Verbreitung von bewährten Verfahren und Politikkonzepten;
d)
Förderung einer besseren Verwaltungspraxis im Umweltbereich durch stärkere Einbeziehung der Interessenträger, darunter auch der nichtstaatlichen Organisationen, in die Konsultationen zur Politik und in ihre Durchführung.

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