Artikel 11 VO (EU) 2013/1293

Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs "Natur und Biodiversität"

Im Schwerpunktbereich "Natur und Biodiversität" des Teilprogramms "Umwelt" werden insbesondere folgende spezifische Ziele verfolgt:

a)
Beitrag zur Entwicklung und Durchführung der Unionspolitik und des Unionsrechts im Bereich Natur und Biodiversität, einschließlich der Biodiversitätsstrategie der Union bis 2020 und den Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG, insbesondere durch Anwendung, Entwicklung, Erprobung und Demonstration von Konzepten, bewährten Verfahren und Lösungen;
b)
Förderung der Weiterentwicklung, Umsetzung und Verwaltung des mit Artikel 3 der Richtlinie 92/43/EWG errichteten Natura-2000-Netzes, insbesondere der Anwendung, Entwicklung, Erprobung und Demonstration von integrierten Konzepten für die Durchführung der prioritären Aktionsrahmen, die auf der Grundlage von Artikel 8 der Richtlinie 92/43/EWG geschaffen wurden;
c)
Verbesserung der Wissensgrundlage für die Entwicklung, Umsetzung, Bewertung, Überwachung und Evaluierung der Politik und des Rechts der Union im Bereich Natur und Biodiversität sowie der Wissensgrundlage für die Bewertung und Überwachung der Faktoren, Belastungen und Reaktionen, die sich auf die Natur und die Biodiversität innerhalb und außerhalb der Union auswirken.

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