Artikel 10 VO (EU) 2013/1293

Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs "Umwelt und Ressourceneffizienz"

Im Schwerpunktbereich "Umwelt und Ressourceneffizienz" des Teilprogramms "Umwelt" werden insbesondere folgende spezifische Ziele verfolgt:

a)
Entwicklung, Erprobung und Demonstration von auf Umweltprobleme ausgerichteten Politik- oder Managementkonzepten, bewährten Verfahren und Lösungen, einschließlich Entwicklung und Demonstration innovativer Technologien, die sich für eine Wiederholung, Übertragung oder ein Mainstreaming – auch mit Blick auf die Verbindung zwischen Umwelt und Gesundheit – eignen und die einer ressourceneffizienzbezogenen Politik und Gesetzgebung, einschließlich des Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa, förderlich sind;
b)
Förderung der Anwendung, Entwicklung, Erprobung und Demonstration von integrierten Konzepten für die Durchführung von Plänen und Programmen gemäß der Umweltpolitik und dem Umweltrecht der Union, in erster Linie in den Bereichen Wasser, Abfall und Luft;
c)
Verbesserung der Wissensgrundlage für die Entwicklung, Umsetzung, Bewertung, Überwachung und Evaluierung der Politik und Gesetzgebung der Union im Umweltbereich sowie der Wissensgrundlage für die Bewertung und Überwachung der Faktoren, Belastungen und Reaktionen, die sich auf die Umwelt innerhalb und außerhalb der Union auswirken.

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