Erklärungen der Kommission VO (EU) 2013/1293

Höchstbetrag, der für ein einzelnes integriertes Projekt (IP) gewährt werden kann

Die Kommission legt großen Wert auf die angemessene Verteilung von Mitteln zwischen integrierten Projekten, um möglichst viele dieser Projekte finanzieren und eine ausgewogene Verteilung der Projekte zwischen den Mitgliedstaaten gewährleisten zu können. Deshalb wird die Kommission, wenn sie den Entwurf des Arbeitsprogramms mit den Mitgliedern des LIFE-Ausschusses erörtert, den Höchstbetrag vorschlagen, der für ein einzelnes integriertes Projekt gewährt werden kann. Der Vorschlag wird im Rahmen der Methodik für die Projektauswahl vorgelegt, die als Teil des mehrjährigen Arbeitsprogramms festzulegen ist.

Stand der Finanzierung des Biodiversitätsschutzes in überseeischen Ländern und Gebieten

Die Kommission misst dem Schutz der Umwelt und der Biodiversität in überseeischen Ländern und Gebieten große Bedeutung bei, wie dies aus dem Vorschlag für einen Übersee-Assoziations-beschluss hervorgeht, mit dem diese Sektoren in die Bereiche der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und überseeischen Ländern und Gebieten einbezogen und die verschiedenen Maßnahmen aufgezeigt werden, die diesbezüglich für eine EU-Finanzierung in Frage kommen könnten. Die vorbereitende Maßnahme im Rahmen von BEST war eine erfolgreiche Initiative, die von über-seeischen Ländern und Gebieten übernommen wurde und in den Bereichen Biodiversität und Öko-systemdienstleistungen konkrete Ergebnisse gezeitigt hat. Da sich BEST seinem Ende nähert, zieht die Kommission im Rahmen eines der neuen Instrumente (namentlich das Programm zu den globa-len öffentlichen Gütern und Herausforderungen des Instruments für die Entwicklungszusammenar-beit) Folgemaßnahmen in Betracht. Diese spezifische Finanzierungsmöglichkeit für Biodiversitätsprojekte in überseeischen Ländern und Gebieten wird durch die unter Artikel 6 des LIFE-Programms für den Zeitraum 2014-2020 gebotenen Möglichkeiten ergänzt.

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