Artikel 1 VO (EU) 2013/1295

Auflegung des Programms und Laufzeit

(1) Mit dieser Verordnung wird das Förderprogramm Kreatives Europa für den europäischen Kultur- und Kreativsektor (im Folgenden "Programm") eingerichtet.

(2) Die Durchführung des Programms beginnt am 1. Januar 2014 und endet am 31. Dezember 2020.

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