Artikel 15 VO (EU) 2013/1295
Länderübergreifende politische Zusammenarbeit
(1) Zur Förderung der länderübergreifenden politischen Zusammenarbeit ist im sektorübergreifenden Aktionsbereich Unterstützung für Folgendes vorgesehen:
- a)
- länderübergreifender Austausch von Erfahrungen und Know-how für neue Geschäfts- und Managementmodelle, Peer Learning und Vernetzung von Kultur- und Kreativorganisationen und Politikverantwortlichen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Kultur- und Kreativsektors, gegebenenfalls unter Förderung der digitalen Vernetzung;
- b)
- Erhebung von Marktdaten, Studien, Analysen von Arbeitsmarkt- und Qualifikationsbedarf, Analyse der europäischen und nationalen Kulturpolitik und statistische Erhebungen auf der Grundlage von sektorspezifischen Instrumenten und Kriterien sowie Bewertungen einschließlich Messung aller Aspekte der Auswirkungen des Programms;
- c)
- Entrichtung des Mitgliedsbeitrags der Union für die Informationsstelle zur Förderung der Erhebung von Daten und Analysen im audiovisuellen Bereich;
- d)
- Erprobung neuer, sektorübergreifender Unternehmenskonzepte für die Finanzierung, den Vertrieb und die Monetarisierung der geschaffenen Werke;
- e)
- Konferenzen, Seminare und politischer Dialog, auch im Bereich der Kultur- und Medienkompetenz, wobei gegebenenfalls die digitale Vernetzung gefördert werden sollte;
- f)
- die in Artikel 16 genannten "Kreatives-Europa"-Desks und die Durchführung ihrer Aufgaben.
(2) Bis 30. Juni 2014 führt die Kommission eine Machbarkeitsstudie durch, in der die Möglichkeit zur Erhebung und Analyse von Daten im Kultur- und Kreativsektor – ausgenommen im audiovisuellen Bereich – untersucht wird, und stellt die Ergebnisse der Studie dem Europäischen Parlament und dem Rat vor.
Abhängig von den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie kann die Kommission einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung dieser Verordnung vorlegen.
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