Artikel 9 VO (EU) 2013/1295

Prioritäten des Unterprogramms MEDIA

(1) Prioritäten für die Stärkung der Kapazitäten des europäischen audiovisuellen Sektors im Hinblick auf länderübergreifende Aktivitäten:

a)
Förderung des Erwerbs und der Verbesserung von Kompetenzen und Qualifikationen von audiovisuellen Fachkräften und des Aufbaus von Netzwerken, einschließlich des Einsatzes von Digitaltechnik, um die Anpassung an die Marktentwicklung zu gewährleisten, Erprobung neuer Konzepte für die Publikumsentwicklung sowie neuer Geschäftsmodelle;
b)
Erhöhung der Kapazität von audiovisuellen Akteuren, europäische audiovisuelle Werke zu entwickeln, die das Potenzial zur Verbreitung inner- und außerhalb der Union haben; Förderung der europäischen und internationalen Koproduktion – auch mit Fernsehsendern;
c)
Förderung des Austausches zwischen Unternehmen durch besseren Zugang zu Märkten und unternehmerischen Instrumenten für audiovisuelle Akteure, damit ihre Projekte auf den Unions- und internationalen Märkten stärker wahrgenommen werden.

(2) Prioritäten für die länderübergreifende Verbreitung:

a)
Förderung des Kinoverleihs dadurch, dass audiovisuelle Werke länderübergreifend vermarktet, gekennzeichnet, verliehen und vorgeführt werden;
b)
Förderung der länderübergreifenden Vermarktung, Kennzeichnung und des Vertriebs von audiovisuellen Werken auf allen anderen Plattformen abgesehen vom Kino;
c)
Förderung der Publikumsentwicklung – vor allem mittels Werbung, Veranstaltungen, Filmkompetenz und Festivals – als eine Möglichkeit, das Interesse an europäischen audiovisuellen Werken zu beleben und den Zugang dazu zu verbessern;
d)
Förderung neuer Vertriebswege, damit neue Geschäftsmodelle entstehen können.

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