Artikel 29 VO (EU) 2013/1296
Finanzieller Beitrag
Außer bei gemeinsamen Maßnahmen decken die Finanzmittel, die dem Unterprogramm Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum zugeordnet wurden, die Gesamtkosten der über Finanzierungsinstrumente durchgeführten Maßnahmen ab, einschließlich Zahlungsverpflichtungen gegenüber Finanzmittlern, wie Verluste aus Bürgschaften, Gebühren der Einrichtungen, die den Unionsbeitrag verwalten, sowie sonstige förderfähige Kosten.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.