Artikel 31 VO (EU) 2013/1296

Durchführungsberichte

(1) Die in Artikel 30 Absatz 1 genannten Einrichtungen und, falls relevant, das Fondsmanagement, übermitteln der Kommission jährliche Durchführungsberichte mit einer Beschreibung der geförderten Aktivitäten und ihrer finanztechnischen Durchführung, einer nach Sektor, geographischem Gebiet und Art der Empfänger gegliederten Aufteilung und Zugänglichkeit der Finanzierungen und Anlagen. Aus diesen Berichten ergeben sich auch die genehmigten und abgelehnten Anträge in Bezug auf jedes Einzelziel, die mit den betroffenen öffentlichen und privaten Stellen abgeschlossenen Verträge, die finanzierten Maßnahmen und deren Ergebnisse, einschließlich ihrer sozialen Wirkung, Schaffung von Arbeitsplätzen und Nachhaltigkeit der gewährten Förderung. Diese Berichte werden dem Europäischen Parlament zu Informationszwecken von der Kommission übermittelt.

(2) Die in diesen jährlichen Durchführungsberichten enthaltenen Informationen fließen in die gemäß Artikel 12 alle zwei Jahre vorzulegenden Monitoringberichte ein. Diese Monitoringberichte umfassen die in Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses Nr. 283/2010/EU vorgesehenen Jahresberichte, detaillierte Informations- und Kommunikationsaktivitäten sowie Informationen über die Komplementarität mit anderen Unionsinstrumenten, insbesondere zum ESF.

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