Artikel 33 VO (EU) 2013/1296
Erneute Zuweisung von Mitteln zwischen den Unterprogrammen und zu einzelnen thematischen Abschnitten innerhalb der Unterprogramme
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 34 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um Mittel zwischen den Unterprogrammen und zu einzelnen thematischen Abschnitten innerhalb der einzelnen Unterprogramme neu zuzuteilen, die den in jedem Einzelfall festgelegten indikativen Wert um mehr als 5 % und bis zu 10 % überschreiten würden, wenn Entwicklungen im sozioökonomischen Kontext oder die Ergebnisse der Halbzeitevaluierung nach Artikel 13 Absatz 1 dies erfordern. Die erneute Zuweisung von Mitteln an thematische Abschnitte innerhalb jedes einzelnen Unterprogramms findet ihren Ausdruck in den in Artikel 32 genannten Arbeitsprogrammen.
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