Artikel 39 VO (EU) 2013/1296
Änderungen des Beschlusses Nr. 283/2010/EU
Der Beschluss Nr. 283/2010/EU wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Artikel 5 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
"(4) Bei Auslaufen des Instruments wird der der Union geschuldete Betrag gemäß der Verordnung Nr. 1296/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über ein Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation ("EaSI")(*) für Mikrofinanzierungen und die Unterstützung für Sozialunternehmen bereitgestellt.
- 2.
- Artikel 8 Absätze 3 und 4 werden gestrichen.
Fußnote(n):
- (*)
ABl. L 347, 20.12.2013, S. 238";
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