Artikel 39 VO (EU) 2013/1296

Änderungen des Beschlusses Nr. 283/2010/EU

Der Beschluss Nr. 283/2010/EU wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 5 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

"(4) Bei Auslaufen des Instruments wird der der Union geschuldete Betrag gemäß der Verordnung Nr. 1296/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über ein Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation ("EaSI")(*) für Mikrofinanzierungen und die Unterstützung für Sozialunternehmen bereitgestellt.

2.
Artikel 8 Absätze 3 und 4 werden gestrichen.

Fußnote(n):

(*)

ABl. L 347, 20.12.2013, S. 238";

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