Artikel 26 VO (EU) 2013/1299
Durchführungsbedingungen für die Teilnahme von Drittländern
Die geltenden Bedingungen für die Durchführung des Programms in Bezug auf Finanzverwaltung, Programmplanung, Begleitung, Bewertung und Kontrolle der Beteiligung von Drittländern durch einen Beitrag von IPA II- oder ENI-Mitteln an Kooperationsprogrammen für transnationale und interregionale Zusammenarbeit werden im entsprechenden Kooperationsprogramm und erforderlichenfalls auch in der Finanzierungsvereinbarung zwischen der Kommission, den Regierungen der betreffenden Drittländer und dem Mitgliedstaat festgelegt, in dem die Verwaltungsbehörde des entsprechenden Kooperationsprogramms angesiedelt ist. Die Bedingungen für die Durchführung des Programms stehen im Einklang mit den Regeln der Union für die Kohäsionspolitik.
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