Artikel 118 VO (EU) 2013/1303

Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Die Fonds können unter Berücksichtigung der Abzüge gemäß Artikel 91 Absatz 3 bis zu 0,35 % der jeweiligen jährlichen Mittelausstattung für technische Hilfe verwenden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.