Artikel 3 VO (EU) 2013/1304
Interventionsbereich
(1) Im Rahmen der thematischen Ziele gemäß Artikel 9 Absatz 1 Nummern 8, 9, 10 und 11 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, die den Buchstaben a, b, c und d dieses Absatzes entsprechen, sowie im Einklang mit seinen Aufgaben unterstützt der ESF folgende Investitionsprioritäten:
- a)
-
im Rahmen des thematischen Ziels "Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte":
- i)
- Zugang zu Beschäftigung für Arbeitsuchende und Nichterwerbstätige, einschließlich Langzeitarbeitsloser und arbeitsmarktferner Menschen, auch durch lokale Beschäftigungsinitiativen und die Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte;
- ii)
- dauerhafte Eingliederung von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt, insbesondere von solchen, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, darunter junge Menschen, denen soziale Ausgrenzung droht und die Randgruppen angehören, ins Erwerbsleben, einschließlich durch die Durchführung der Jugendgarantie;
- iii)
- Selbstständigkeit, Unternehmergeist und Gründung von Unternehmen, einschließlich von innovativen Kleinstunternehmen sowie innovativen kleinen und mittleren Unternehmen;
- iv)
- Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Gebieten, einschließlich des Zugangs zur Beschäftigung und des beruflichen Aufstiegs, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und die Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit;
- v)
- Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den Wandel;
- vi)
- aktives und gesundes Altern;
- vii)
- Modernisierung der Arbeitsmarkteinrichtungen, wie etwa öffentliche und private Arbeitsverwaltungen, und Verbesserung der Anpassung an den Bedarf auf dem Arbeitsmarkt, unter anderem durch Maßnahmen der Förderung der transnationalen Mobilität der Arbeitskräfte sowie durch Mobilitätsprogramme und die bessere Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und den maßgeblichen Interessenträgern;
- b)
-
Im Rahmen des thematischen Ziels "Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung":
- i)
- Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung, und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit;
- ii)
- Sozioökonomische Eingliederung marginalisierter Bevölkerungsgruppen, wie etwa der Roma;
- iii)
- Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung und Förderung der Chancengleichheit;
- iv)
- Verbesserung des Zugangs zu erschwinglichen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen, einschließlich Dienstleistungen im Bereich der Gesundheitsversorgung und Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse;
- v)
- Förderung des sozialen Unternehmertums und der beruflichen Eingliederung in Sozialunternehmen und der Sozial- und Solidarwirtschaft zwecks Erleichterung des Zugangs zur Beschäftigung;
- vi)
- auf örtlicher Ebene betriebene Strategien für lokale Entwicklung;
- c)
-
Im Rahmen des thematischen Ziels "Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen":
- i)
- Verringerung und Verhütung des vorzeitigen Schulabbruchs und Förderung des gleichen Zugangs zu einer hochwertigen Früherziehung und einer hochwertigen Grund- und Sekundarbildung, darunter (formale, nicht formale und informale) Bildungswege, mit denen eine Rückkehr in die allgemeine und berufliche Bildung ermöglicht wird;
- ii)
- Verbesserung der Qualität und Effizienz von, und Zugang zu, Hochschulen und gleichwertigen Einrichtungen zwecks Steigerung der Zahl der Studierenden und der Abschlussquoten, insbesondere für benachteiligte Gruppen;
- iii)
- Förderung des gleichen Zugangs zum lebenslangen Lernen für alle Altersgruppen im formalen, nicht formalen und informalen Rahmen, Steigerung des Wissens sowie der Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitskräfte sowie die Förderung flexibler Bildungswege unter anderem durch Berufsberatung und die Bestätigung erworbener Kompetenzen;
- iv)
- Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, Erleichterung des Übergangs von der Bildung zur Beschäftigung und Stärkung der Systeme der beruflichen Bildung und Weiterbildung und deren Qualität, unter anderem durch Mechanismen für die Antizipierung des Qualifikationsbedarfs, die Erstellung von Lehrplänen sowie die Einrichtung und Entwicklung beruflicher Bildungssysteme, darunter duale Bildungssysteme und Ausbildungswege;
- d)
-
Im Rahmen des thematischen Ziels "Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung":
- i)
-
Investitionen zugunsten der institutionellen Kapazitäten und der Effizienz der öffentlichen Verwaltungen und Dienste auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene im Hinblick auf Reformen, bessere Rechtsetzung und verantwortungsvolles Verwaltungshandeln.
Diese Investitionspriorität gilt nur in Mitgliedstaaten, die für eine Förderung durch den Kohäsionsfonds in Frage kommen, bzw. in solchen mit mindestens einer Region auf NUTS-Ebene 2 gemäß Artikel 90 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
- ii)
- Aufbau der Kapazitäten aller Interessenträger, die in den Bereichen Bildung, lebenslanges Lernen, Weiterbildung sowie Beschäftigung und Sozialpolitik tätig sind, unter anderem durch sektorale und territoriale Bündnisse, um Reformen auf den nationalen, regionalen und lokalen Ebenen anzustoßen.
(2) Im Rahmen der Investitionsprioritäten nach Absatz 1 trägt der ESF auch zu den anderen thematischen Zielen nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 bei, vor allem durch folgende Maßnahmen:
- a)
- Unterstützung des Umstiegs auf eine CO2-arme, dem Klimawandel standhaltende, ressourceneffiziente und umweltverträgliche Wirtschaft durch die Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, die für die Anpassung von Kompetenzen und Qualifikationen, die Höherqualifizierung der Arbeitskräfte und die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Bereichen Umwelt und Energie notwendig ist;
- b)
- Verbesserung der Barrierefreiheit sowie der Nutzung und Qualität der Informations- und Kommunikationstechnologien durch Entwicklung der Medienkompetenz und des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln (E-Learning) sowie Investitionen in digitale Integration (e-inclusion), digitale Qualifikationen und einschlägige unternehmerische Fähigkeiten;
- c)
- Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation durch Entwicklung von Postgraduiertenstudiengängen und unternehmerischen Fähigkeiten, Fortbildung von Wissenschaftlern und vernetzte Zusammenarbeit und Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen, Forschungs- und Technologiezentren sowie Unternehmen;
- d)
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und langfristigen Tragfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen durch Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen, Führungskräfte und der Arbeitskräfte, durch höhere Investitionen in das Humankapital und durch Förderung von praxisorientierten beruflichen Bildungs- oder Weiterbildungseinrichtungen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.