Artikel 4 VO (EU) 2013/1305

Ziele

Im allgemeinen Rahmen der GAP trägt die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums, einschließlich der Aktivitäten im Nahrungsmittel- und im Nichtnahrungsmittelsektor sowie in der Forstwirtschaft, zur Verwirklichung folgender Ziele bei:

a)
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft,
b)
Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz,
c)
Erreichung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen.

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