Artikel 5 VO (EU) 2013/1305

Prioritäten der Union für die Entwicklung des ländlichen Raums

Die Verwirklichung der Ziele der Entwicklung des ländlichen Raums, die zur Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum beitragen, wird anhand folgender sechs Prioritäten der Union für die Entwicklung des ländlichen Raums angestrebt, die die relevanten thematischen Ziele des GSR widerspiegeln:

1.
Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten mit Schwerpunkt auf den folgenden Bereichen:

a)
Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen Gebieten;
b)
Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation, unter anderem zu dem Zweck eines besseren Umweltmanagements und einer besseren Umweltleistung;
c)
Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der Land- und Forstwirtschaft;

2.
Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung mit Schwerpunkt auf den folgenden Bereichen:

a)
Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung;
b)
Erleichterung des Zugangs angemessen qualifizierter Landwirte zum Agrarsektor und insbesondere des Generationswechsels.

3.
Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft mit Schwerpunkt auf den folgenden Bereichen:

a)
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätsregelungen, die Erhöhung der Wertschöpfung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und -organisationen und Branchenverbände;
b)
Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen Betrieben;

4.
Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme mit Schwerpunkt auf den folgenden Bereichen:

a)
Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften;
b)
Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln;
c)
Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung.

5.
Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresilienten Wirtschaft mit Schwerpunkt auf den folgenden Bereichen:

a)
Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft;
b)
Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelverarbeitung;
c)
Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen außer Lebensmitteln für die Biowirtschaft;
d)
Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen;
e)
Förderung der Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft;

6.
Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten mit Schwerpunkt auf den folgenden Bereichen:

a)
Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen;
b)
Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten;
c)
Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), ihres Einsatzes und ihrer Qualität in ländlichen Gebieten.

All diese Prioritäten müssen den übergreifenden Zielsetzungen Innovation, Umweltschutz, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen Rechnung tragen. Im Rahmen der Programme können weniger als sechs Prioritäten verfolgt werden, wenn dies nach einer Analyse der Situation in Bezug auf die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken ("SWOT" für strengths, weaknesses, opportunities and threats) und einer Ex-ante-Bewertung gerechtfertigt ist. Mit jedem Programm müssen mindestens vier Prioritäten verfolgt werden. Legt ein Mitgliedstaat ein nationales Programm und ein Bündel von regionalen Programmen vor, so können im Rahmen des nationalen Programms weniger als vier Prioritäten verfolgt werden.

Andere Schwerpunktbereiche können in die Programme aufgenommen werden, um eine der Prioritäten zu verfolgen, wenn dies gerechtfertigt und messbar ist.

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