ANHANG III VO (EU) 2013/1305
KRITERIUM | BEGRIFFSBESTIMMUNG | SCHWELLENWERT |
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Niedrige Temperatur(*) | Länge der Vegetationsperiode (Anzahl Tage), definiert anhand der Anzahl Tage mit einer täglichen Durchschnittstemperatur > 5 °C (LGPt5) oder | ≤ 180 Tage |
Temperatursumme (Grad-Tage) für die Vegetationsperiode, definiert anhand der akkumulierten täglichen Durchschnittstemperatur > 5 °C | ≤ 1500 Grad-Tage | |
Trockenheit | Verhältnis der jährlichen Niederschläge (P) zur jährlichen potenziellen Evapotranspiration (PET) | P/PET ≤ 0,5 |
Übermäßige Bodenfeuchtigkeit | Anzahl Tage bei oder über Feldkapazität | > 230 Tage |
Begrenzte Wasserführung(*) | Gebiete, die während eines bedeutenden Teiles des Jahres unter Wasser stehen |
Nass innerhalb von 80 cm unterhalb der Bodenoberfläche während mehr als 6 Monaten oder nass innerhalb von 40 cm während mehr als 11 Monaten oder schlecht oder sehr schlecht entwässerter Boden oder Reduktions-Oxidations-Farbmuster innerhalb von 40 cm unterhalb der Bodenoberfläche |
Unvorteilhafte Bodentextur und Steinigkeit(*) | Relative Häufigkeit von Ton, Lehmsand, Sand, organischen Substanzen (Gewicht in %) und Grobboden (Volumen in %) | ≥ 15 % des Oberbodenvolumens besteht aus Grobboden einschließlich Felsenflächen, Geröll oder |
die Hälfte oder mehr (kumulativ) bis 100 cm unterhalb der Bodenoberfläche besteht aus Sand und Lehmsand, definiert als Schluff in % + (2 × Ton %) ≤ 30 % oder |
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der Oberboden ist schwerer Ton (≥ 60 % Ton) oder |
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organischer Boden (organische Substanzen ≥ 30 %) von mindestens 40 cm unterhalb der Bodenoberfläche oder | ||
Bodenoberfläche enthält 30 % oder mehr Ton und es gibt vertische Eigenschaften innerhalb von 100 cm ab der Bodenoberfläche | ||
Durchwurzelungstiefe (Rhizosphäre) | Tiefe (in cm) von der Bodenoberfläche bis zu zusammenhängendem festem Gestein | ≤ 30 cm |
Schlechte chemische Eigenschaften(*) | Anwesenheit von Salzen, austauschbarem Natrium, übermäßigem Säuregehalt | Salzgehalt: ≥ 4 Dezi-Siemens je Meter (dS/m) im Oberboden oder |
Natriumgehalt: ≥ 6 Anteil an austauschbarem Natrium (ESP) in der Hälfte oder mehr bis 100 cm unterhalb der Bodenoberfläche oder | ||
Säuregehalt des Bodens: pH ≤ 5 (in Wasser) im Oberboden | ||
Steile Hanglage | Höhenveränderung bei der planimetrischen Entfernung (in %) | ≥ 15 % |
Fußnote(n):
- (*)
Die Mitgliedstaaten brauchen nur die Erfüllung dieses Kriteriums im Vergleich zu den Kriterien für die Schwellenwerte zu prüfen, die für die spezielle Lage eines Gebietes maßgeblich sind.
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