Artikel 109 VO (EU) 2013/1306
Jährlicher Finanzbericht
Die Kommission erstellt jährlich vor Ende September einen Finanzbericht über die Verwaltung der Fonds im vorangegangenen Haushaltsjahr und übermittelt ihn an das Europäische Parlament und den Rat.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.